Vermögenswirksame Leistungen – Viele Arbeitnehmer verschenken Geld!
Viele Deutsche nutzen sogenannte vermögenswirksame Leistungen (VL) nicht, obwohl sie Anspruch darauf hätten. Das zeigt erneut eine Studie. Damit lassen sich die Bürger insgesamt 1,6 Milliarden Euro Extrageld vom Arbeitgeber entgehen, die sie in die private oder betriebliche Altersvorsorge stecken könnten.
Nur rund 65 Prozent der Anspruchsberechtigten nutzen vermögenswirksame Leistungen. Damit gehen in der Summe 1,6 Milliarden Euro Extrageld vom Chef verloren, auf die Arbeitnehmer eigentlich einen Anspruch hätten. Das hat Finanzwissenschaftler Jens Kleine, Forscher am privaten Research Center for Financial Services (CFin), für eine Privatbank errechnet.
Was verbirgt sich hinter diesem Begriff? Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Zahlungen vom Arbeitgeber laut dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG). Das heißt, nicht jeder hat darauf einen Anspruch. Ob und in welchem Umfang Beschäftigte dieses Geld nutzen können, ist im Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung geregelt. Hier empfiehlt es sich, beim Arbeitgeber oder der Personalabteilung nachzufragen.
Zuschuss für die Altersvorsorge
Wie es der Name schon sagt, dienen VL dazu, dem Arbeitnehmer bei der Altersvorsorge und Vermögensbildung zu unterstützen. Zunächst wirken die Zuschüsse der Chefs recht klein: sie schwanken zwischen 6,65 Euro pro Monat im öffentlichen Dienst und 40 Euro im Bankensektor. Aber hier sei daran erinnert, dass Vermögen auf lange Sicht gebildet wird. Und wenn der Beschäftigte über Jahrzehnte diese Zuschüsse nutzt, reden wir schnell von einem fünfstelligen Betrag, der zum Lohn obendrauf kommt!
Das Geld kann dann vielfältig genutzt werden: etwa für einen Bank- und Fondssparplan, eine Rieser-Rente, einen Bausparvertrag oder um eine Immobilie abzuzahlen. Auch die Umwandlung in eine Betriebsrente ist möglich. Ein Nachteil der vermögenswirksamen Leistungen ist allerdings, dass sie den Bruttolohn erhöhen, so dass auch Steuern und Sozialabgaben darauf fällig werden. Allerdings lässt sich im Falle einer Betriebsrente auch die Entgeltumwandlung nutzen. Allein bei der Elektro- und Metallbranche gibt es einen eng gesteckten Rahmen: Hier muss das Geld in eine betriebliche Altersvorsorge oder Riester-Rente eingezahlt werden. Nach Ablauf einer meist siebenjährigen Sperrfrist bekommt der Arbeitnehmer den Wert seiner VL-Anlage ausgezahlt.
Auch der Staat beteiligt sich
Geringverdiener erhalten sogar eine Förderung vom Staat, wenn sie einen Bausparvertrag haben, eine Immobilie abzahlen oder in Aktienfonds investieren. Und das Gute ist: Wer den Arbeitgeber wechselt, kann den Vertrag weiter bedienen, auch wenn man sie dann unter Umständen selbst zahlen muss. So geht der Anspruch auf Förderung nicht verloren. Beschäftigte mit kleiner Lohntüte können die sogenannte Arbeitnehmersparzulage beantragen, wenn das Jahreseinkommen nicht über einem bestimmten Betrag liegt.
Es lohnt sich also beim Arbeitgeber nachzufragen, ob man Anrecht auf vermögenswirksame Leistungen hat. Denn sie bedeuten ein wirksames Instrument im Kampf gegen Altersarmut und für den Vermögensaufbau. Ja, sie leisten sogar einen kleinen Beitrag, um sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!