Nießbrauch – Haus verschenken, aber Wohnrecht behalten!
Wenn Senioren ihre eigenen vier Wände an Familienangehörige verschenken wollen, können sie mit der Vereinbarung eines sogenannten „Nießbrauchs“ für Rechtssicherheit sorgen, dass sie auch weiterhin das Haus oder die Wohnung nutzen dürfen. Mit einer derartigen Schenkung lassen sich sogar Steuern sparen!
Trautes Heim, Glück allein? Viele Hausbesitzer haben eine Immobilie erworben, damit sie dort in Ruhe ihren Lebensabend verbringen können. Wer in seinen eigenen vier Wänden wohnt, muss sich schließlich keine Sorgen um steigende Mieten machen oder darüber, dass er vom Vermieter plötzlich vor die Tür gesetzt wird. Doch der Traum von den eigenen vier Wänden kann gerade für Senioren Tücken haben. Wenn eine schwere Krankheit auftritt oder der Lebenspartner stirbt, dann ist mitunter gar nicht genug Geld da, um wichtige Reparaturen durchzuführen oder das Haus dauerhaft zu unterhalten.
Es gibt aber eine Möglichkeit, diesen drohenden Engpässen vorzubeugen. Warum nicht einfach schon zu Lebzeiten das Haus an die lieben Angehörigen verschenken, die sich um die Instandhaltung kümmern? „Weil ich doch selbst darin wohnen bleiben will“, werden rüstige Hausbesitzer nun einwenden. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber aber vorgesorgt, indem er die Möglichkeit schuf, das Verschenken von Immobilien an die Einräumung eines sogenannten „Nießbrauchs“ zu koppeln, wie ein Versicherer aktuell berichtet.
Der Nießbrauch ist im Allgemeinen zunächst ein Nutzungsrecht an einer bestimmten Sache, das laut §1030 des Bürgergesetzbuches gewährt wird. Aber er ermöglicht es auch, dass Immobilienbesitzer schon zu Lebzeiten ihr Haus oder ihre Wohnung auf Familienmitglieder überschreiben, ohne alle Rechte daran aufzugeben. Zwar wird der Beschenkte zum rechtlichen Eigentümer der Wohnung. Die Nutzungsrechte bleiben aber beim Schenkenden, so dass er weiterhin drin wohnen bleiben und sogar den Wohnraum vermieten darf. Welche Rechte der Schenkende behält, lässt sich genau im Vertrag festschreiben.
Wird das Haus an eine Person überschrieben, die es sowieso erben sollte, sind sogar Steuerersparnisse möglich. Denn es wird später nicht der Erbmasse zugerechnet, so dass die Erbschaftssteuer darauf entfällt. Zwar müssen auch für Schenkungen Steuern bezahlt werden. Aber der Gesetzgeber räumt hierfür alle zehn Jahre gewisse Freibeträge ein. Langfristiges Planen kann sich also auszahlen!
Wer ein Haus für seinen Lebensabend erwerben will, sollte zudem darauf achten, dass es auch altersgerecht ist oder zumindest umgebaut werden kann. Große Türen sowie barrierefreie Räume ohne Stufen und steile Treppen erleichtern es Senioren, sich sicher in den eigenen vier Wänden zu bewegen. Schon jetzt fehlt in vielen Großstädten altersgerechter Wohnraum – eine barrierefreie Immobilie ist also vorausschauende Altersvorsorge!