Verbraucherschutz – Run-off von Lebensversicherungen: Strenge Regeln zum Schutz des Kunden

Manche Versicherer haben begonnen, klassische Lebensversicherungen an externe Dienstleister abzutreten, die diese Verträge abwickeln. Hierbei spricht man von sogenannten Run-off-Plattformen. Viele Verbraucher sind deshalb verunsichert. Das Thema beschäftigte nun auch den Bundestag – dabei warnt die Bundesregierung indirekt vor Panikmache.

Aufgrund der niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt wird auch das Geschäft mit klassischen Lebensversicherungen für manche Anbieter unattraktiv. Deshalb planen sie einen sogenannten Run-off, was im Englischen etwa „ablaufen oder abfließen“ heißt. Konkret bedeutet dies, dass die Versicherer in den betroffenen Tarifen keine neuen Verträge mehr verkaufen, sondern die bestehenden Verträge nur noch auslaufen lassen.

Strenge Regeln für den Run-off

Doch einige Versicherer gehen sogar noch weiter. Sie planen sogar, die Verträge an externe Dienstleister zu „verkaufen“, damit diese dann die Verträge abwickeln. Das hat bei den Verbrauchern für Unsicherheit gesorgt. Werden dann noch alle Leistungen erfüllt? Muss ich gar Angst um meine Altersvorsorge haben?

Die Antwort lautet: nein, Verbraucher müssen keine Angst um ihre Altersvorsorge haben. Denn sowohl die Versicherer als auch die Run-off-Plattformen sind gesetzlich verpflichtet, alle Zusagen an die Kundinnen und Kunden weiterhin zu erfüllen. Die Versicherten haben weiterhin Anspruch auf die garantierten Kapital- und Rentenzahlungen und müssen auch an den Überschüssen beteiligt werden. Selbst wenn ein externer Run-off-Dienstleister im Ausland sitzt, unterliegen die Verträge weiterhin dem deutschen Recht und der deutschen Versicherungsaufsicht.

Dies hat nun auch die Bundesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion betont. Die Liberalen wollten wissen, wie viele Bestände bereits von deutschen Lebensversicherern an eine Run-off-Plattform abgetreten wurden. Auch einige andere Fragen musste die Regierung beantworten. Das Ergebnis: 2016 umfassten die verdienten Bruttobeiträge mit diesen Versicherungen rund 1,6 Milliarden Euro (Drucksache 19/1514).

Allerdings müssen diese 1,6 Milliarden Euro auch im Kontext aller Lebensversicherungen hierzulande bewertet werden. Und da zeigt sich, dass es sich nur um einen kleinen Bruchteil aller Verträge handelt. Ganze 1,9 Prozent der Gesamtbeiträge der Branche befinden sich bei Run-off-Dienstleistern, so berichtet die Bundesregierung weiter. Insgesamt betrifft dies sechs von knapp 90 Gesellschaften.

Die BaFin muss Geschäft bewilligen

Zugleich betont die Regierung die strenge Aufsicht durch die Finanzbehörden. Die BaFin muss nämlich einen solchen Verkauf bewilligen – und prüft zuvor, ob der Run-off-Dienstleister auch geeignet ist, die Verträge zu übernehmen. Unter anderem muss genügend Eigenkapital vorhanden sein, um alle Garantien im Sinne der Kunden zu erfüllen. Grundsätzlich gilt: kein Kunde darf hinterher schlechter gestellt werden!

Geht der eigene Leben-Vertrag also an einen Run-off-Dienstleister, so gilt erst einmal: nur keine Panik! In der Regel ändert sich für den Kunden nichts. Dennoch ist es natürlich ärgerlich, wenn der Versicherungsvertrag an einen anderen Dienstleister überführt wird. Schließlich hat sich der Verbraucher sehr bewusst für eine Gesellschaft entschieden – etwa wegen des guten Namens oder weil man einen Ansprechpartner vor Ort hatte. Hier hilft im Zweifel ein Beratungsgespräch, um offene Fragen zu klären.