Lebensversicherung – Ab 1. Juli gibt es umfassendere Standmitteilungen!
Wer eine Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung hat, der erhält mindestens einmal pro Jahr eine sogenannte Standmitteilung. Diese enthält wichtige Informationen, was der Vertrag aktuell wert ist und auf welches Geld der Versicherte Anspruch hat. Zum 1. Juli treten nun gesetzliche Neuregelungen in Kraft, die garantieren sollen, dass der Vorsorgesparer noch umfassender informiert wird.
Eine Lebensversicherung bietet viele Sicherheiten und Garantien, weshalb sie zu den beliebtesten Geldanlagen der Deutschen zählt. Zugleich ist sie ein komplexes Finanzprodukt, bei dem die Renditechancen teilweise von den Kapitalmärkten abhängen. Umso wichtiger ist es, dass die Verbraucher regelmäßig über den aktuellen Stand ihres Vertrages informiert werden. Darauf haben sie auch ein Anrecht: Paragraph 155 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) schreibt vor, dass die Versicherer mindestens einmal im Jahr eine sogenannte Standmitteilung verschicken müssen.
Die Anforderungen an diese Standmitteilungen hat der Gesetzgeber im letzten Jahr verschärft, nachdem wiederholt Kritik an der Transparenz laut wurde. Ab dem 1. Juli 2018 müssen die Versicherer ihre Kunden noch umfassender und lückenloser Bericht erstatten. Vor allem wurden nun wichtige Informationen ergänzt, die bisher fehlten, so berichtet aktuell die Finanzaufsicht BaFin.
Was steht unter anderem drin in der Standmitteilung?
Was aber steht drin in der „neuen“ Standmitteilung? Weiterhin weist sie die Aufbauleistung aus. Also stark vereinfacht die Summe, auf die ein Versicherungsnehmer Anspruch hat, wenn er seinen Vertrag bis zum Ende durchhält. Eingerechnet sind hierbei die garantierten Überschüsse: Also der Anteil, mit dem der Kunde an den Kapitalgewinnen des Versicherers beteiligt wird. Diese werden schließlich aus den Kundenbeiträgen erwirtschaftet.
Auch die Leistung im Todesfall müssen die Versicherer weiterhin ausweisen. Schließlich ist eine Lebensversicherung nicht nur eine Geldanlage, sondern auch ein Risikoschutz für die Hinterbliebenen. Auch hier ist die Beteiligung aus den Überschüssen einzurechnen. Maßgeblich ist der Eintritt des Versicherungsfalles zum Zeitpunkt der verschickten Standmitteilung.
Neu kommt hinzu, dass die Versicherer nun auch den sogenannten Rückkaufswert ausweisen müssen. Stark vereinfacht ist das der Wert der Lebensversicherung, wenn der Versicherte seinen Vertrag zum jeweiligen Zeitpunkt kündigen würde. Und auch die Ablaufleistung, wenn der Kunde die Beitragszahlungen fortan einstellen würde („beitragsfrei stellt“), muss nun vorgerechnet werden.
Darüber hinaus ist für Verträge, die ab dem 1. Juli abgeschlossen werden, die Summe der bisher gezahlten Beiträge zu nennen. So sollen die Verbraucher noch besser einschätzen können, wie viel Geld sie eigentlich in ihren Vertrag einzahlen.
Warum die Standmitteilung wichtig ist
Warum ist es wichtig, dass Versicherte einmal pro Jahr über ihre Lebensversicherung aufgeklärt werden? Ganz einfach: Die Standmitteilungen sollen bei der Entscheidung helfen, ob ein Vertrag angepasst werden muss oder unverändert weitergeführt werden kann. So können bestimmte Lebensereignisse zum Beispiel Anlass für eine Anpassung sein, weil sich der Absicherungsbedarf und die finanziellen Möglichkeiten ändern: zum Beispiel bei einer Heirat, einem Berufswechsel oder wenn ein Kind geboren wird. Auch kann sich die Situation an den Kapitalmärkten in der Zwischenzeit geändert haben. Deshalb sollten Verbraucher ihre Standmitteilung nicht einfach wegheften, sondern sich kurz anschauen, was drin steht. Bei Fragen zu den einzelnen Leistungen hilft ein Beratungsgespräch!