Gesundheitsreport – Was tun bei Behandlungsfehlern?
Es sind erschreckende Zahlen. In geschätzt 190.000 Fällen pro Jahr verursachen Behandlungsfehler im Krankenhaus gesundheitliche Schäden, wie aus dem aktuellen AOK-Gesundheitsreport hervorgeht. 19.000 Patienten müssen den Ärztepfusch sogar mit dem Leben bezahlen. Wie aber kann sich ein Patient wehren, wenn er das Gefühl hat, falsch behandelt worden zu sein?
Zunächst einmal empfiehlt es sich, den Kontakt mit einem behandelnden Arzt oder dem Hausarzt zu suchen. Unsicherheiten lassen sich oft schon im Gespräch ausräumen. Seit Inkrafttreten des neuen Patientenschutzgesetzes (1. Februar 2013) sind Ärzte verpflichtet, die Behandlung umfassender als vorher zu dokumentieren und den Behandlungsverlauf gegenüber dem Patienten zu erklären.
Krankenkassen ordnen Gutachten an
Bringt das Gespräch keine Einigung, können Geschädigte über die Krankenkasse ein Gutachten des medizinischen Dienstes beantragen. Liegt ein begründeter Verdacht auf einen Behandlungsfehler vor, wird ein ausführliches wissenschaftliches Gutachten erstellt, für das der Patient nichts zahlen muss.
Das Gutachten des medizinischen Dienstes ist dann Ausgangspunkt für weitere Schritte. Entweder der Geschädigte einigt sich außergerichtlich mit der Haftpflichtversicherung des Arztes durch einen Vergleich. Wenn ein Vergleich nicht möglich ist, kann auch der Rechtsweg über ein Klageverfahren eingeschlagen werden. In manchen Fällen empfiehlt sich auch die Anfertigung eines Privatgutachtens.
Zusätzliche Unterstützung finden Geschädigte bei einer Patientenschutzorganisation. Die Patientenberatung der Verbraucherzentrale, der Deutsche Patientenschutzbund (DPSB) oder die unabhängige Patientenberatung (UPD) beraten und vermitteln gern weiter.
Rechtsschutzversicherung hilft
Ein Rechtsstreit mit einem Arzt oder einer medizinische Einrichtung auszufechten, kann viel Zeit und Geld verschlingen. Nach wie vor liegt die Beweislast vor allem beim Patienten, wenn er einen Behandlungsfehler vermutet, und da ist professionelle Hilfe unbedingt erforderlich. Seit einigen Jahren bieten manche Versicherer deshalb eine sogenannte Patientenrechtsschutzversicherung an.
Sie greift beispielsweise bei unterlassenen Untersuchungen, unzureichender Patientenaufklärung oder Informationsverweigerung und eventuellen Fehlbehandlungen. Es gibt sogar private Krankenvollversicherungstarife, die den Patientenrechtsschutz mit beinhalten. Inwiefern „normale“ Privatrechtsschutz-Policen auch bei Behandlungsfehlern Hilfe leisten, kann ein Beratungsgespräch klären.