Valentinstag – Ehevertrag – ein Kontrakt zwischen Liebenden!

Am 14. Februar ist Valentinstag! Viele Liebende überraschen sich mit kleinen Geschenken, und wenn man nicht aufpasst, gibt es sogar einen Heiratsantrag. Wer vor den Traualtar tritt, sollte sich aber auch über die finanziellen Konsequenzen im Klaren sein: das Vermögen wird dann aufgeteilt. Ein Ehevertrag hilft, materielle Dinge im Vorfeld zu regeln.

Auch wenn es sich viele Paare wünschen: Eine Versicherung für die Liebe gibt es noch nicht. Das zeigt sich auch an den Scheidungsquoten. Fast jede dritte Ehe scheitert, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) ermittelt hat. Das verflixte siebente Jahr überleben immerhin die meisten Partnerschaften: Im Schnitt erfolgt die Scheidung nach 14,5 Jahren.

Ehevertrag: Unromantisch, aber praktisch

Bevor die Hochzeitsglocken läuten, empfiehlt es sich deshalb über einen Ehevertrag nachzudenken. Damit kann man festlegen, was jedem Partner nach einer Scheidung zusteht. Ohne entsprechenden Vertrag versucht der Gesetzgeber, einen materiellen Interessenausgleich herzustellen: damit kein Ehepartner benachteiligt wird, tritt der sogenannte „Güterstand der Zugewinnergemeinschaft“ ein. Das bedeutet, jeder erhält ungefähr die Hälfte des gemeinsamen Besitzes.

Aus unterschiedlichen Gründen kann man so einen Vermögensausgleich ablehnen: etwa, wenn ein „betuchter“ Ehepartner sichergehen will, dass er nicht nur wegen seines Geldes geheiratet wird. Der Ehevertrag ist auch dann sinnvoll, wenn beide Partner ihre finanzielle Unabhängigkeit wahren wollen.

In der Regel bedeutet dies, eine „Gütertrennung“ zu vereinbaren: mit diesem Übereinkommen bleibt jeder Partner der Verwalter seines eigenen Vermögens. Das schließt auch Besitztümer ein, die während der Ehe selbständig erworben werden. Im Falle einer Scheidung muss dann nur das sogenannte „gemeinsame eheliche Gebrauchsvermögen“ (zum Beispiel Wohnung, Hausrat, gemeinsames Auto) sowie das gemeinsame Sparbuch aufgeteilt werden.

Ehe bedeutet auch: Unterhaltsanspruch

Ähnlich verhält es sich mit der gesetzlichen Regelung des Ehegattenunterhalts. Beide Partner erwerben mit der Eheschließung einen Unterhaltsanspruch an den anderen, der sogar nach der Scheidung bestehen bleibt. Dieser Anspruch kann vertraglich für die Zeit nach der Trennung ausgeschlossen oder zeitlich beschränkt werden. Gerade wenn beide Partner ihr eigenes Geld verdienen, bietet sich eine solche Regelung an.

Heiratswillige sollten keine Scheu haben, sich über einen Ehevertrag zu informieren. Schließlich bedeutet Liebe ja auch, dass man materielle Dinge in den Hintergrund schiebt. Ob ein Ehevertrag nun ein Zugeständnis an die Harmonie des Zusammenlebens ist oder Respekt gegenüber der Autonomie des Partners bedeutet, bleibt dabei eine persönliche Entscheidung.