Deutsche sichern ihre Arbeitskraft besser ab
Deutlich mehr Bundesbürger sichern ihre Arbeitskraft mit einer Invaliditätsversicherung ab. Das berichtet die Versicherungswirtschaft am Montag. Und tatsächlich handelt es sich um einen wichtigen Schutz, wenn man seinen Lebensstandard auch nach einem vorzeitigen Aus im Beruf aufrecht erhalten will.
Immer mehr Deutsche sind im Besitz einer eigenständigen Invaliditätsversicherung, um ihren Lebensstandard abzusichern, falls es im Job nicht mehr weitergeht. Demnach bestanden zum Jahresende 2017 rund 4,5 Millionen Hauptversicherungen in der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Im Jahr zuvor waren es noch rund fünf Prozent weniger. Das berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Montag.
Deutsche Rentenversicherung bietet eingeschränkten Grundschutz
Tatsächlich ist es empfehlenswert, mit einer privaten Versicherung den gesetzlichen Schutz upzugraden. Denn die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlt unabhängig vom Beruf nur dann eine Rente aus, wenn der Betroffene gar keiner Arbeit mehr nachgehen kann. Das gilt zumindest für Arbeitnehmer, die ab 1961 geboren wurden.
Leistungen zahlt die Rentenkasse demnach nur, wenn der Betroffene infolge von Krankheit oder Unfall weniger als sechs Stunden am Tag irgendeine Arbeit verrichten kann, unabhängig vom Status und Einkommen. Auf die volle Erwerbsminderungs-Rente haben gar nur Personen einen Anspruch, wenn sie weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Doch selbst dann beträgt die ausgezahlte Monatsrente im Schnitt weniger als ein Drittel des letzten Bruttogehaltes, informiert der GDV.
Umso wichtiger ist es, selbst mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vorzusorgen. Im Schnitt zahlen die privaten Versicherer erstmals mit 47 Jahren eine Berufsunfähigkeitsrente aus, berichtet der GDV. Die durchschnittlich vereinbarte Monatsrente liegt dabei knapp über 1.000 Euro. Das Geld wird in der Regel ausgezahlt, wenn ein Arzt eine 50prozentige Berufsunfähigkeit feststellt, die voraussichtlich länger als sechs Monate Bestand haben wird.