Internationaler Tag der Pflege – Im Pflegefall richtig abgesichert
Am 12. Mai wird alljährlich der Internationale Tag der Pflege begangen. Und tatsächlich ist dies ein Thema, welches jede Aufmerksamkeit verdient hat. Denn in einer alternden Gesellschaft stellt sich die Frage, wie hilfsbedürftige Menschen auch in Zukunft würdevoll betreut werden können.
Laut Statistischem Bundesamt sind aktuell mehr als 2,34 Millionen Bundesbürger auf Pflegeleistungen angewiesen, Tendenz steigend. Tritt in der Familie ein Pflegefall auf, bedeutet das nicht nur für den Betroffenen eine enorme Einschränkung, sondern auch für die Angehörigen. Rund zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden in den eigenen vier Wänden betreut, wie das Bundesministerium für Gesundheit berichtet. Oft bedeutet das Einbußen bei Job und Karriere.
Auch die finanzielle Belastung ist für die Betroffenen hoch. Muss der Pflegebedürftige stationär betreut werden, reicht das Geld oftmals nicht aus. Wie der Barmer GEK Pflegereport errechnete, kostete ein Heimplatz im Jahr 2012 zwischen 1.622 Euro im Monat (Sachsen-Anhalt in Pflegestufe I) und stolzen 3.263 Euro (Nordrhein-Westfalen in Stufe III). Die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt maximal die Hälfte davon. Was viele nicht wissen: Kinder sind laut Paragraph 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu Unterhalt verpflichtet, wenn die Eltern zum Pflegefall werden.
Private Pflegevorsorge kann sich auszahlen!
Doch was kann man tun, um das finanzielle Pflegerisiko abzusichern? Hier empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Es gibt mehrere Möglichkeiten der Pflegevorsorge:
Bei einer Pflegetagegeldversicherung bekommt der Versicherte für jeden Tag, an dem er pflegebedürftig ist, eine laut Vertrag vereinbarte Summe ausgezahlt. Das Geld kann dann an Angehörige ausgezahlt werden, falls sie privat Pflegeleistungen übernehmen. Oder man verwendet es für die Finanzierung eines professionellen Pflegedienstes. Der Vorteil: wofür der Patient das ausgezahlte Geld letztendlich ausgibt, bleibt ihm selbst überlassen. Die Höhe des Pflegetagegeldes ist von der jeweiligen Pflegestufe abhängig.
Bei einer Pflegekostenversicherung erstatten die Versicherer die verbleibenden Kosten im Pflegefall, die nicht durch den gesetzlichen Pflegeschutz gedeckt sind. Die Zahlung erfolgt unabhängig von der Pflegestufe. Entscheidend für die Auszahlung sind die jeweiligen Rechnungsbeträge für Pflegeleistungen, die der Versicherung vorzulegen sind, sowie das Urteil des Arztes. Nachteil dieser Versicherungssparte: Gerade wenn Angehörige eine Person pflegen und keine Betreuung im Heim stattfindet, ist der Nachweis über die Pflegekosten schwer zu führen.
Die Pflegerentenversicherung deckt die zusätzlichen Pflegekosten in Form einer Rente ab. Je nach Hilfebedürftigkeit und Pflegestufe wird dabei eine laut Vertrag zugesicherte monatliche Rente ausgezahlt. Es spielt keine Rolle, für welche Pflegeleistung das Geld genutzt wird. Die Leistung kann oft auch als Todesfallleistung oder Altersrente ab dem 80. und 85. Lebensjahr erbracht werden.
Pflegepolicen staatlich förderbar
Auch der Gesetzgeber weiß um die Wichtigkeit der Pflegevorsorge. Deshalb werden bestimmte Formen der Pflegetagegeldversicherung seit dem 01. Januar 2013 staatlich gefördert, mit bis zu 5 Euro monatlich. Der Clou: bei den sogenannten Pflege-Bahr-Policen dürfen keine Menschen aufgrund ihres Alters oder einer Vorerkrankung ausgeschlossen werden. Der Schutz bleibt nur jenen Menschen verwehrt, die bereits eine Pflegestufe haben.
Die breite Absicherung ist zugleich ein Nachteil dieser Policen. Weil die Versicherer jeden Bundesbürger ohne Risikoaufschlag versichern müssen, sind die Tarife teils teurer als eine „herkömmliche“ Pflegeversicherung. Aber welche Police ist nun die richtige für mich? Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung – schließlich geht es beim Thema „Pflege“ auch immer um die Würde des Menschen!