Welche Versicherung zahlt bei Sturm- und Gewitterschäden?

Erst die Sonne, dann der Sturm: Am Pfingstwochenende wüteten in Nordrhein-Westfalen und anderen Regionen der Republik schwere Gewitter und verursachten Schäden in Millionenhöhe. Aber welche Versicherung zahlt, wenn der Sturm Eigentum beschädigt?

Glühend heiß war es am Pfingstwochenende in weiten Teilen Deutschlands. Doch nachdem die Sommertemperaturen viele Menschen an die Badeseen lockten, folgten in der Nacht zum Dienstag mancherorts heftige Unwetter, die eine Spur der Verwüstung hinterließen. In Nordrhein-Westfalen wurden Straßen und Keller überflutet, Sturmböen rissen Bäume nieder und deckten Dächer ab, mindestens sechs Menschen verloren sogar ihr Leben. Welche Versicherung aber zahlt, wenn das Unwetter Eigentum zerstört?

Schutz des Hauses und des Inventars

Sturmschäden am eigenen Haus sind in der Regel durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert, sofern das Risiko „Sturm/Hagel“ im Versicherungsvertrag aufgeführt ist. Allerdings gilt der Schutz erst, wenn der Sturm mit mindestens Windstärke Acht (62-73 km/h) wütete. Hausbesitzer können bei den örtlichen Wetterstationen oder dem Deutschen Wetterdienst (DWD) nachfragen, ob der Sturm tatsächlich so stark war. Folgeschäden wie durch das Dach eindringendes Regenwasser übernimmt der Versicherer ebenfalls.

Kommen bei einem Unwetter Möbel oder Einrichtungsgegenstände zu Schaden, zahlt eine Hausratversicherung. Sie erstattet in der Regel den Wiederbeschaffungswert, also den Betrag, der für einen neuwertigen Ersatz der Einrichtung aufgebracht werden muss. Ob gleichsam für Sachen in Gartenlauben und Nebengebäuden Schutz besteht, ist abhängig vom jeweiligen Versicherungstarif. Nicht jede Versicherung leistet etwa, wenn der Aufsitzrasenmäher im Schuppen Schaden nimmt.

Gartenmöbel müssen in einem sicheren Gebäude untergebracht sein, damit der Hausratversicherer für ihre Beschädigung aufkommt. Auch Folgeschäden durch Blitzschlag werden nur ersetzt, wenn dies explizit im Versicherungsvertrag zugesichert wird – etwa, wenn der Fernseher durch einen Überspannungsschaden kaputt geht.

Teilkasko zahlt, wenn Gegenstände auf das Auto fallen

Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert, leistet die Teilkasko des Autohalters. Sie ersetzt im Fall eines Totalschadens den Zeitwert des Fahrzeuges, nicht jedoch den Neuwert – der Wertverfall des Autos infolge der Alterung wird hier berücksichtigt. Auch für notwendige Reparaturen kommt der Kfz-Versicherer auf.

Nicht durch die Teilkasko gedeckt sind sogenannte „Wasserschlagschäden“, bei denen der Motor des Autos durch eindringendes Wasser kaputt geht. Ein Wasserschlag droht, wenn das Wasser auf der Straße bis zur Unterkante der Stoßstange reicht. Wer ohne Rücksicht durch eine allzu tiefe Pfütze fährt, droht also auf dem Schaden sitzenzubleiben. Bei einem grob fahrlässigen Verhalten, etwa wenn der Fahrer sehenden Auges in eine überschwemmte Unterführung rast, kann der Versicherer unter Umständen ebenfalls die Schadenregulierung verweigern.

Elementarschadenversicherung leistet für Überschwemmungsschäden

Wenn der Keller voll Wasser läuft oder das Gemäuer eines Hauses durch Hochwasser beschädigt wird, ist eine Elementarschadenversicherung unerlässlich. Denn für derartige Überschwemmungsschäden erbringt eine Wohngebäudeversicherung in der Regel keine Leistung. Ein Elementarschutz kann häufig gegen Aufpreis in die Wohngebäudepolice eingeschlossen werden, der Abschluss eines selbständigen Vertrages ist ebenfalls möglich. Wie man sich noch gegen die finanziellen Folgen von Unwetterschäden schützen kann, klärt ein Beratungsgespräch!