Versicherungssparten – Kinder-Invaliditätsversicherung oft erste Wahl

Wie können Eltern ihre Kinder gegen bleibende Gesundheitsschäden absichern? Viele Experten raten zu einer Invaliditätsversicherung – sie bietet unabhängig von der Ursache für die Beeinträchtigung Schutz. Eine Unfallversicherung zahlt hingegen nur, wenn auch tatsächlich ein Unfallereignis die Verletzung bewirkt hat.

Glaubt man aktuellen Zahlen des Robert-Koch-Institutes (RKI), dann geht es den meisten Kindern hierzulande gut. Zwar haben rund 16,2 Prozent eine chronische Erkrankung wie zum Beispiel Herzkrankheiten, Migräne oder Diabetes. Aber nur jedes fünfte Kind aus dieser Gruppe sei dadurch eingeschränkt oder daran gehindert, mit anderen Kindern zu spielen und zu toben. Folglich schätzen 94 Prozent der Eltern den Gesundheitszustand ihrer Sprösslinge als gut oder sehr gut ein, wie die Kinder- und Jugendgesundheitsstudie KiGGS zeigt.

Unfallversicherung oder Invaliditätsversicherung?

Trotz dieser positiven Zahlen wollen Eltern ihre Kinder für den Fall absichern, dass sie sich schwer verletzen oder gar einen bleibenden Schaden davontragen. Für viele ist dabei eine private Kinder-Unfallversicherung die erste Wahl. Und das auch durchaus nachvollziehbar, klettern Kinder doch gerne auf Bäume, wagen rasante Fahrten mit dem Fahrrad oder tollen übermütig auf dem Klettergerüst herum. Wenn dabei ein Unfall passiert, kommt der Unfallversicherer für gesundheitliche Schäden auf und zahlt eine laut Vertrag vereinbarte Summe.

Was jedoch viele Eltern nicht wissen: Häufiger noch als Unfälle sind schwere Krankheiten wie z.B. eine bakterielle Meningitis die Ursache für bleibende Schäden bei Kindern. Nur 0,45 Prozent aller schweren Beeinträchtigungen resultieren demnach aus einem Unfall. Im Falle einer Erkrankung aber würde die Unfallversicherung nicht zahlen. Sie leistet wirklich nur, wenn die Beeinträchtigung aus einem Unfallereignis resultiert.

Deshalb empfehlen Versicherungsexperten alternativ den Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung. Bei einer solchen Police ist der Sprössling umfassender abgesichert. In der Regel leistet der Versicherer eine monatliche Rente von bis zu 1.000 Euro, sobald die Behinderung 50 Prozent gemäß Sozialgesetzbuch IX beträgt: unabhängig von der Ursache für das Handicap. Das Geld kann dann etwa für Pflegeleistungen oder die Ausbildung des Kindes genutzt werden.

Vielfältige Möglichkeiten der Absicherung

Darüber hinaus gibt es noch andere Möglichkeiten der Absicherung. So werden auch für Kinder Krankenzusatzversicherungen angeboten, mit denen die Kleinen von einer Chefarztbehandlung oder von zusätzlichen Reha- und Serviceleistungen profitieren. Eine sogenannte „Schwere-Krankheiten-Versicherung“ zahlt einen vorher festgelegten Einmalbetrag aus, wenn das Kind an einer im Versicherungsvertrag definierten Krankheit erkrankt – das Geld kann dann zum Beispiel für den behindertengerechten Umbau des Hauses verwendet werden. Auch Kombi-Versicherungen mit Elementen verschiedener Sparten sind auf dem Markt erhältlich. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!