Hausratversicherung – Gewitterschäden kosten die Hausratversicherer immer mehr Geld
Ob teurer Fernseher, Flachbildschirm oder Kühlschrank: Elektronische Geräte können bei einem Gewitter durch Blitz und Überspannung Schaden nehmen. Wie der Dachverband der Versicherer aktuell mitteilt, steigen die Schadenssummen für Gewitterschäden immer mehr an: 2013 wurden im Schnitt 800 Euro für ein beschädigtes Gerät gezahlt.
Wenn das Sommerwetter die Menschen mit sonnigen Temperaturen verwöhnt, drohen leider auch Gewitterschäden. Der Blitzinformationsdienst zählte im Juni des letzten Jahres 600.000 Blitze über Deutschland – innerhalb eines einzigen Monats! Insgesamt blitzte es 2013 rund 1,6 Millionen mal.
Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aktuell mitteilt, sank 2013 zwar die Zahl der Gewitterschäden deutlich im Vergleich zum Vorjahr. Zugleich aber stieg die Höhe der Schäden und damit die ausgezahlten Summen deutlich an. Der Grund hierfür liege in den hochwertigen Geräten, die sich heute in Haushalten wiederfinden. Ob Espresso-Maschine, Flachbildschirm oder Hochleistungsrechner: die Bundesbürger investieren immer mehr Geld in Technik!
In der Summe regulierten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer im letzten Jahr bundesweit 340.000 Blitz- und Überspannungsschäden. Dafür erhielten die Kunden insgesamt 280 Millionen Euro ausgezahlt. Pro Schaden betrug die erstattete Summe im Schnitt 800 Euro, so viel wie noch nie.
Aber Vorsicht: In Hausratversicherungs-Verträgen sollten Kunden genau nachlesen, ob laut Police auch Überspannungsschäden versichert sind. Nur dann erstattet eine Versicherung die Schadenssumme, wenn der Blitz nicht direkt in ein Endgerät einschlägt, sondern sich die Energie des Blitzes über Strom- und Telefonleitungen ausbreitet und einen Defekt verursacht. Laut Statistik sind heute vor allem Überspannungsschäden Ursache für zerstörte technische Geräte.
Manche Versicherer schließen Überspannungsschäden oder Folgeschäden durch Blitzeinschlag aus. Dann machen die Verbraucher lange Gesichter, wenn der Anbieter für den zerstörten Fernseher nicht aufkommen will, obwohl man doch eine Hausratversicherung abgeschlossen hat. Im Zweifel klärt ein Beratungsgespräch, worauf bei Vertragsabschluss zu achten ist!