Pflegereform – 2015 tritt neues Pflegezeitgesetz in Kraft
Wie auch in den Jahren zuvor müssen sich die Bundesbürger 2015 auf zahlreiche neue Regelungen und Gesetze einstellen. Es gibt Bereiche, in denen sie von Verbesserungen profitieren. So soll das reformierte Pflegezeitgesetz eine bessere Vereinbarung von häuslicher Pflege und Beruf erlauben, wenn ein Pflegefall in der Familie eintritt.
Mit dem neuen Pflegezeitgesetz dürfen pflegende Angehörige für zehn Tage eine bezahlte Auszeit im Beruf nehmen, wenn in der Familie ein Pflegefall zu beklagen ist. Die Pflegenden erhalten dann 90 Prozent ihres Nettolohns aus der Pflegeversicherung ersetzt, ermöglicht durch das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld. Finanzieren will die Bundesregierung die Reform mit der Beitragserhöhung im Zuge der Pflegereform. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings kleine Betriebe mit 15 oder weniger Beschäftigten.
Auch längere Auszeit möglich – mit zinslosem Darlehen
Zusätzlich besteht in Unternehmen mit 16 oder mehr Beschäftigten die Möglichkeit, sechs Monate lang ganz oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen, um nahe Angehörige zu pflegen. Dazu zählen künftig auch Stiefeltern, lebenspartnerschaftliche Gemeinschaften sowie Schwägerinnen und Schwager. Hierfür können Pflegende ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen.
Im Rahmen der Familienpflegezeit ist es alternativ möglich, die Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden zu reduzieren. Auch hierfür kann ein zinsloses Darlehen beantragt werden. Kleiner Wermutstropfen: Anrecht auf Familienpflegezeit besteht erst ab einer Unternehmensgröße von 26 Beschäftigten. Auch für die Begleitung schwerstkranker Familienmitglieder in den letzten Lebensmonaten kann die Arbeitszeit für 3 Monate ganz oder teilweise reduziert werden.
Abschluss einer privaten Pflegeversicherung schafft zusätzlich Sicherheit
Damit man auf die finanziellen Folgekosten einer Pflegebedürftigkeit vorbereitet ist, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung. Zum Beispiel zahlt eine Pflegetagegeldversicherung für jeden Tag, an dem der Versicherte pflegebedürftig ist, eine laut Vertrag vereinbarte Summe aus. Das Geld kann dann an Angehörige weitergegeben werden, falls sie privat Pflegeleistungen übernehmen. Auch eine Pflegerentenversicherung kann zur Unterstützung der Familie eingesetzt werden – sie deckt die zusätzlichen Pflegekosten in Form einer Rente ab.