Altersvorsorge – Basisrente wird 2015 attraktiver!

Ab Januar 2015 wird der Förderrahmen für Basisrenten bzw. Rürup-Renten aufgestockt und dynamisiert. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat am vergangenen Freitag der Bundesrat abgesegnet. Damit wird die Altersvorsorge von Selbständigen besser gefördert.

Die Basisrente (auch Rürup-Rente) wird 2015 attraktiver! Dies gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bekannt. Zukünftig soll der förderfähige Höchstbetrag für Beiträge zu einer Basisversorgung (bisher 20.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende/ 40.000 für Verheiratete) dynamisch an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt werden.

Höhere Steuervorteile

Die Neuerungen sind im sogenannten „Zollkodexanpassungsgesetz“ festgeschrieben. Bereits zum kommenden Jahr können Rürup-Sparer damit höhere steuerliche Freibeträge geltend machen. Maximal 22.172 Euro dürfen für das Jahr 2015 als Beitrag für eine Basisrente abgesetzt werden.

Der Wert errechnet sich aus dem geltenden Beitragssatz von 24,8 Prozent (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) sowie der Beitragsbemessungsgrenze von 89.400 Euro in der knappschaftlichen Rentenversicherung in Westdeutschland. Unter diesen Höchstbeitrag fallen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Flexibilisierung der Basisrente

Die eingezahlten Beträge können als sogenannte Sonderabgaben über die Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Zudem wird die Basisrente flexibler: Ab dem kommenden Jahr dürfen wie bereits bei der Riester-Rente zwölf Monatsleistungen in einer Auszahlung zusammengefasst werden. Auch die Einmalabfindung von Kleinbetragsrenten wird gesetzlich eindeutiger geregelt.