Patientenrechte – Krankenkasse: Zweitmeinung nur für jeden zweiten Patient eine Option
Kassenpatienten haben das Recht, nach einer Diagnose auch die Zweitmeinung eines anderen Arztes einzuholen. Aber nicht einmal jeder Zweite macht davon Gebrauch, wie die aktuelle Umfrage einer Betriebskrankenkasse zeigt.
Wer mit einer schweren Diagnose konfrontiert wird, die eine Operation erforderlich macht, ist zunächst geschockt. Warum hat es ausgerechnet mich getroffen? Muss ich wirklich unter das Messer? Derartige Fragen gehen dann vielen Patienten durch den Kopf. Sicherheit kann hier die Zweitmeinung eines weiteren Arztes geben, der den Befund noch einmal kritisch hinterfragt und unter Umständen eine alternative Therapie empfiehlt.
Gesetzlich Versicherte haben ein Recht darauf, diese Zweitmeinung einholen zu dürfen. Dies ist spätestens seit der „Charta der Patientenrechte“ verbürgt, auf die sich 2003 die Bundesärztekammer und die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen geeinigt haben. Doch laut der Umfrage einer großen Betriebskrankenkasse nutzten bisher lediglich 46 Prozent der Patienten die Chance, eine Zweitmeinung einzuholen. Am fehlenden Wissen kann es nicht liegen: 86 Prozent der Deutschen wissen von dem Anspruch.
Gründe für Verzicht vielfältig
Warum aber scheuen viele Patienten diese Option? Die Gründe hierfür sind vielfältig. Zum einen hat der Arzt als Fachmann eine hohe Autorität – diese infrage zu stellen, empfinden Laien oft als anmaßend. Zum anderen wollen es sich die Patienten mit ihrem meist langjährigen Arzt nicht verscherzen. Die Angst: Ärzte könnten es als Vertrauensbruch werten, wenn dem eigenen Befund nicht getraut wird.
Auch dass es sich bei vielen Diagnosen um psychische Extremsituationen handelt, die vom Erkrankten erst einmal verdaut werden müssen, spielt bei der Passivität eine Rolle. Und nicht immer ist gewährleistet, dass man zeitnah einen neuen Facharzt-Termin bekommt.
Zweitmeinung ermöglicht gezieltere Therapie
Dennoch sollten Patienten es nicht scheuen, eine Zweitmeinung einzuholen. Oft ermöglicht diese eine gezieltere Therapie und eine bessere Abstimmung der Behandlungsmethoden. Gerade bei schweren Erkrankungen wie Krebs oder Rückenleiden sind Zweitmeinungen längst üblich.
Wer privat versichert ist, kann in der Regel auch eine Zweitmeinung einholen – bei vielen Anbietern ohne Aufschlag. Aber das ist abhängig vom jeweiligen Tarif. So hat eine Untersuchung der Stiftung Warentest ergeben, dass mitunter bei Zweitbegutachtungen von Zahnärzten Zuzahlungen zu leisten sind – im verschmerzbaren Bereich von etwa 50 bis 75 Euro. Hier sollte Rücksprache mit dem jeweiligen Versicherer gehalten werden, ob und in welchem Umfang er für das Arzthonorar zahlt.