Tierhalterhaftpflicht – Hunde verursachen jährliche Haftpflichtschäden in Millionenhöhe
Wie wichtig es ist, dass Tierliebhaber für ihren vierbeinigen Freund eine Hundehalterhaftpflicht abschließen, zeigen aktuelle Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Demnach erzeugen Hunde jährliche Haftpflichtschäden in Höhe von 80 Millionen Euro. Besonders teuer kann es werden, wenn der Hund eine fremde Person verletzt.
Aus vielen Familien sind Hunde nicht mehr wegzudenken. Circa 7 Millionen der treuen Gefährten leben aktuell in deutschen Haushalten, wie Hochrechnungen des Marktforschers Skopos ergaben. Nicht nur als Haustiere sind die schlauen Vierbeiner für viele unverzichtbar. Sie leisten auch wichtige Aufgaben als Polizei- und Blindenhunde oder geben Menschen mit Behinderung in Therapien neuen Lebensmut.
Doch bei aller Freude darf nicht vergessen werden, dass Hunde auch Tiere sind und gefährlich sein können. Nicht umsonst ist ihr Vorfahr -der Wolf- einer der gefürchtetsten Räuber im Tierreich. Jährlich müssen die Versicherungen rund 100.000 Haftpflichtschäden regulieren, die durch Hunde verursacht werden, berichtet der Dachverband der Versicherer. Die Höhe der dabei entstehenden Schäden: stolze 80 Millionen Euro pro Jahr.
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Vermögen
Besonders teuer kann es werden, wenn der Hund eine fremde Person verletzt. Nach § 833 BGB haftet jeder Hundebesitzer in Deutschland immer und unbegrenzt mit seinem Privatvermögen für den Schaden, den sein Vierbeiner verursacht – auch ohne eigenes Verschulden. Schnell beziffern sich die Schadenforderungen auf einen sechs- oder siebenstelligen Betrag, wenn zum Beispiel ein Kind gebissen wird und deshalb eine bleibende Beeinträchtigung erleidet. Nicht nur große Hunde sind gefährlich: Rennt ein kleines Schoßhündchen auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall, können ähnlich hohe Schadenssummen entstehen.
Fünf Bundesländern haben sogar eine gesetzliche Pflicht zur Absicherung eingeführt. In Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Hamburg darf kein Wuffi auf die Straße, der nicht über eine Tierhaftpflichtversicherung verfügt. In der Regel schreibt hier der Gesetzgeber eine Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden vor. Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bestraft.
Doch grundsätzlich sollten Hundehalter mit einer Tierhaftpflicht vorsorgen, um nicht im Schadensfall auf den immensen Forderungen sitzenzubleiben. Versicherungsexperten empfehlen eine Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden bis 3 Millionen Euro. Wer einen Kampfhund hat, muss eine extra Police abschließen, weil die Versicherungen hier ein höheres Risiko annehmen.