Kfz-Versicherung – Cabrio mit offenem Verdeck nicht lange unbeobachtet lassen

Sommerzeit ist Cabrio-Zeit! Viele Frischluft-Fans genießen die Ausfahrt mit offenem Dach, lassen sich die Sonne auf den Kopf scheinen und den Wind um die Ohren wehen. Schließlich wird der Weg zum Badestrand zu einem ganz besonderen Vergnügen, wenn man ihn mit Freunden bei einer Spritztour erlebt. Nicht selten geht es auch darum, einen neuen Hut oder eine Sonnenbrille zu präsentieren: Cabrios sind nicht einfach Autos, sondern ein Lebensstil.

Allerdings ist die Fahrt mit offenem Dach auch mit Risiken verbunden. Ein großer Versicherer warnt aktuell, dass man ein geöffnetes Cabrio nicht längere Zeit unbeobachtet parken soll. Zwar sei kein Cabrio-Besitzer grundsätzlich verpflichtet, sein Fahrzeug immer mit geschlossenem Verdeck abzustellen, etwa wenn er für einen Einkauf schnell in den Supermarkt springt.

Man darf das Auto mit offenem Verdeck kurzzeitig unbeobachtet lassen

Sind alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten, also die Fenster hochgekurbelt, die Lenkradsperre aktiviert und der Wagen abgesperrt, wird die Versicherung in der Regel den Diebstahl regulieren. Hier gilt es auch darauf zu achten, dass Ablagefächer abgeschlossen sind, keine Wertgegenstände auf den Sitzen liegen und mobile Navi-Geräte weggeschlossen werden.

Die Versicherungsleistung hängt aber davon ab, ob dem Halter des PKW grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann. Wer seinen Wagen stundenlang unbeobachtet lässt, während es mit offenem Dach rumsteht, kann Probleme bei der Schadenregulierung bekommen.

Cabrios mit offenem Verdeck dürfen demnach nur kurzzeitig unbeaufsichtigt bleiben, zudem an Orten, an denen ein Diebstahl-Risiko gering ist: Formulierungen, die viel Interpretationsraum lassen. Hier hängt es vom jeweiligen Einzelfall ab, in welchem Umfang der Versicherer seine Zahlung kürzen kann.

Vollkasko lohnt sich!

Im Zweifel sollten Freiluft-Fans noch einmal mit ihrer Kfz-Versicherung Rücksprache halten, wie der Diebstahl-Schutz bei Cabrios geregelt ist. Grundsätzlich empfiehlt es sich, für das geliebte Gefährt eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Zwar zahlt die Teilkasko für Einbruch-Diebstähle. Wenn allerdings beim Einbruch das Verdeck des Cabrios beschädigt worden sein sollte, dann zahlt die Teilkaskoversicherung die Reparaturkosten nicht mehr. Hierfür kommt in der Regel nur die Vollkasko auf.