Versicherungstipp – Elementarschadenversicherung – Wissen, wer für Hochwasserschäden zahlt!
Viele Bundesbürger wissen nicht, wie sie sich vor Elementarschäden schützen können. Das legt die Umfrage eines großen öffentlichen Versicherers in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen nahe. Demnach fühlen sich nur 31 Prozent der Befragten gut oder sehr gut informiert, wie sie sich vor Elementarschäden wie Hochwasser, Starkregen oder Schneemassen schützen können. In allen anderen Sparten, etwa der Kfz- und Hausratversicherung, war das Wissen der Befragten weit ausgeprägter. Für die Studie wurden 1.000 Rheinländer zwischen 18 und 65 Jahren befragt.
Für Naturgefahren muss Elementarschaden-Police abgeschlossen werden
Auch wenn die Umfrage regional begrenzt durchgeführt wurde, so dürfte es außerhalb des Rheinlandes kaum besser mit dem Kenntnisstand der Bundesbürger aussehen. Das Problem: Viele Hausbesitzer glauben, Naturgefahren seien über die Wohngebäudeversicherung mit abgesichert. Ein verhängnisvoller Irrtum!
Eine Wohngebäude-Police leistet zwar, wenn der Schaden zum Beispiel aus einem Brand, Sturm, Frosteinbruch oder Blitzschlag resultiert. Sie leistet aber nicht, wenn die Beschädigung am Gebäude durch Starkregen, Erdrutsch oder Hochwasser verursacht wurde. Für den Schutz vor diesen Naturereignissen muss extra besagte Elementarschadenversicherung gezeichnet werden. Die Elementarschadenversicherung wird oft als optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten.
Dass der Schutz vor Elementarschäden immer wichtiger wird, belegen aktuelle Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Für die Folgen von Naturgewalten zahlten die Versicherer im Jahr 2014 rund zwei Milliarden Euro aus. Diese hohe Summe wurde erreicht, obwohl nur rund 35 Prozent aller Hauseigentümer im gesamten Bundesgebiet überhaupt eine Elementarversicherung besitzen. Das heißt: Viele Menschen blieben auf ihren Schäden sitzen, sofern nicht nach Hochwasser- und anderen Katastrophen Vater Staat mit Hilfsgeldern einsprang.
Hausbesitzer müssen sich um passenden Schutz bemüht haben
Hinsichtlich staatlicher Hilfen könnte es übrigens für Hausbesitzer in Bälde knüppeldick kommen. Die Justizminister der Bundesländer haben auf ihrer 86. Frühjahrskonferenz 2015 in Stuttgart folgende Empfehlung ausgesprochen: Staatliche Hilfen soll es künftig für vom Hochwasser betroffene Bürger nur geben, „wenn sie sich zuvor hinreichend selbst um Versicherungsschutz bemüht haben.“ Das heißt: können Hausbesitzer nicht mittels einer Beratungsdokumentation nachweisen, dass sie sich zumindest um den Abschluss einer privaten Elementarschaden-Police bemüht haben, könnte ihnen der Staat nach einer Hochwasserkatastrophe zukünftig Hilfe verweigern.
Vor diesem Hintergrund ist das Nichtwissen der Bundesbürger besonders fatal. Man kann darüber debattieren, ob Politik und Versicherungswirtschaft genügend Anstrengungen unternehmen, die Bundesbürger über Elementargefahren aufzuklären. Hier empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit einem kompetenten Versicherungsfachmann!