Schule und Ausbildung – Berufsunfähigkeitversicherung für Schüler – Ist das sinnvoll?
In vielen Bundesländern gehen die Ferien auf ihr Ende zu, bald müssen die Lernbegierigen wieder ihre Schulranzen schnüren. Da lohnt es sich auch, das Thema Versicherungsschutz für Schüler nicht unbeachtet zu lassen. Viele Versicherungsexperten raten dazu, schon für Schüler eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Aber wie soll das gehen, wenn doch die Jugendlichen noch gar keinen Beruf ausüben?
Eine Berufsunfähigkeits-Police für Schüler? Das mag zunächst absurd erscheinen. Schließlich gehen die Kinder noch zur Schule und wissen womöglich gar nicht, welchen Beruf sie später einmal ergreifen wollen. Außerdem haben sie gar kein Einkommen, welches abgesichert werden müsste. Warum also sollten Jugendliche einen entsprechenden Schutz abschließen? Die Antwort ist einfach: genau deshalb, weil Schüler noch keinen Beruf ausüben, kann ein Abschluss sinnvoll sein.
Früh absichern, bis zum Rentenalter Schutz genießen
Die BU-Anbieter schauen in den letzten Jahren immer strenger darauf, ob der Antragsteller für eine Berufsunfähigkeitsversicherung einen riskanten Beruf ausübt oder Vorerkrankungen hat, hierfür muss der Antragsteller Fragebögen ausfüllen. Beide Faktoren werden mit saftigen Prämienaufschlägen „bestraft“ und können dazu führen, dass der Antragsteller sogar den Schutz verweigert bekommt. Anders bei sogenannten Schüler-BUs: Schüler sind in einem statistisch risikoarmen Alter und haben noch keinen potentiell gefährlichen Beruf. Deshalb haben gerade junge Leute die Chance auf einen guten und günstigen BU-Tarif.
Der Abschluss einer Schüler-BU ist häufig schon ab dem 15. Lebensjahr möglich. In der Regel wird für derartige Tarife ein „Einheitsbeitrag“ fällig, das heißt, die Einstufung in akademische Berufe, Büroberufe oder Berufe mit körperlichen oder gefährlichen Tätigkeiten entfällt. Der Clou hierbei: nicht nur genießt der Versicherte bei einem guten Vertrag während seiner Schul- Ausbildungs- oder Studienzeit einen BU-Schutz. Er kann seine Police auch ohne neuerliche Gesundheitsprüfung weiterführen, wenn er später tatsächlich einen Beruf ergreift.
In der überwiegenden Anzahl aller Fälle sichert man sich durch die Schüler-BU nicht nur den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Leistungseinschränkungen, sondern auch einen sehr günstigen Beitrag, der bei einem späteren Eintrittsalter nicht mehr erreichbar wäre.
Auf Vertragsbedingungen achten!
Wie so oft bei Versicherungsverträgen sollte vor Abschluss einer Police genauestens auf das Kleingedruckte geachtet werden. Wichtig: Es muss sich bei der Schüler-BU um einen vollwertigen Berufsunfähigkeitsschutz handeln. Achten Sie darauf, dass der Vertrag keine „Schülerklausel“ enthält, der aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nur noch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder eine Schulunfähigkeitsversicherung macht.
Doch nur wenige Versicherer bieten einen vollwertigen BU-Schutz für Schüler an. Wenn schon ein abgespeckter Schutz für Schüler abgeschlossen wird, sollte wenigstens darauf geachtet werden, dass später die Umwandlung in eine „echte“ BU-Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung oder sonstige Bedingungen möglich ist. Ein Vertrag beispielsweise, der erlischt, wenn jemand in eine neue Lebensphase eintritt und das nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums meldet, ist nicht empfehlenswert.
Ausreichend hohe Rente vereinbaren!
Damit der BU-Vertrag überhaupt nützt, sollte eine ausreichend hohe BU-Rente vereinbart werden. Als Orientierung können hier mindestens 1.000 Euro dienen. Denn wird der Versicherte später berufsunfähig, wird das Einkommen aus privaten Spar- und Rentenverträgen auf die Grundsicherung angerechnet. Diese beträgt aktuell ca. 700 Euro im Monat. Wird eine geringere Rente vereinbart, erhält der Betroffene trotzdem nur diesen Grundsicherungs-Betrag.
Die Vereinbarung einer Beitragsdynamik bewirkt, dass die vereinbarte BU-Rente fortwährend ansteigt. Auch auf die sogenannten Nachversicherungs-Optionen sollte geachtet werden. Sie bewirken, dass der Versicherungsschutz bei bestimmten Lebensereignissen (Heirat, Gehaltserhöhung, Kauf einer Immobilie) aufgestockt werden kann.
Hochkomplexe Verträge – Besser beraten lassen!
Grundsätzlich gilt, dass sich Versicherungskunden vor Abschluss eines BU-Vertrages gründlich informieren und beraten lassen sollten. Denn die Verträge sind hochkomplex und beinhalten schwer verständliche Klauseln. Ein Fehler beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen kann dazu führen, dass die Versicherung den Vertrag später wegen Arglist anficht und der Kunde komplett leer ausgeht. Und manche Klausel bewirkt, dass der Anbieter seine Leistung deutlich herabsetzen kann. Versicherungsvermittler aber sind mit dem Tarifwerk vertraut und wissen, worauf es zu achten gilt!