Politik – Betriebsrenten sollen attraktiver werden

Die Bundesregierung debattiert aktuell eine Reform der Betriebsrenten. Dabei könnte die Verpflichtung für Rentner, für ihre Betriebsrenten neben dem Arbeitnehmeranteil auch den Arbeitgeberbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen zu müssen, wegfallen. Eine entsprechende Entscheidung wird für das Frühjahr 2016 erwartet, nachdem juristische Hindernisse ausgeräumt wurden.

Die Altersvorsorge in Deutschland beruht auf drei Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung, der privaten Altersvorsorge (etwa Riester, aber z.B. auch Immobilienkauf oder Aktien) sowie der betrieblichen Altersvorsorge. Während die Einzahlung in die Rentenversicherung für alle obligatorisch ist, liegt die private und betriebliche Altersvorsorge in der Verantwortung des Einzelnen. Und tatsächlich sollten die Bundesbürger möglichst umfassend für ihren Ruhestand vorsorgen, wird doch die gesetzliche Rente immer weniger Menschen einen auskömmlichen Lebensabend bescheren. Grund hierfür ist die Alterung der Gesellschaft und das damit verbundene sinkende Rentenniveau.

Doppelte Beitragspflicht bei Betriebsrenten

Aber die betriebliche Altersvorsorge ist seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2004 unattraktiver geworden. Seitdem müssen Teilnehmer an der bAV für ihre Betriebsrenten neben dem Arbeitnehmeranteil auch den Arbeitgeberbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Die Bundesregierung diskutiert nun, diese doppelte Beitragspflicht wieder abzuschaffen, wie das Handelsblatt (Dienstag) mit Berufung auf Koalitionskreise berichtet. Dadurch würde die bAV für Sparer an Attraktivität gewinnen.

Das Problem daran: die gesetzlichen Krankenkassen sprechen sich gegen die Streichung aus. Denn die doppelte Beitragspflicht bedeutet für sie Mehreinnahmen von 2,5 Milliarden Euro, auf die sie ungern verzichten wollen. So arbeitet die Bundesregierung an einem Kompromissmodell. Demnach sollen die Arbeitgeber verpflichtet werden, auf den in eine Betriebsrente eingezahlten Teil des Gehalts wieder wie bis 2001 den Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Aufgrund ordnungspolitischer Bedenken prüft gerade das Bundesgesundheitsministerium dieses Modell.

Betriebsrenten ermöglichen Steuerersparnisse

Mit einer Entscheidung wird im Frühjahr 2016 gerechnet, da ein von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in Auftrag gegebenes Gutachten abgewartet werden soll. Dabei haben die Betriebsrenten durchaus jetzt bereits Vorteile. Der Beitrag zur Betriebsrente wird direkt vom Bruttogehalt des Mitarbeiters abgezogen und reduziert somit das zu versteuernde Einkommen und die Höhe der Sozialabgaben. Dadurch sinkt das Nettogehalt nur um etwa die Hälfte des eingezahlten Beitrags.

Bei Auszahlung im Rentenalter muss die Betriebsrente jedoch versteuert sowie Beiträge für die Krankenversicherung entrichtet werden. Da die Rentenhöhe aber sehr wahrscheinlich unter dem ehemaligen Gehalt des Versicherten liegt, ist der Steuersatz entsprechend geringer. Und man darf nicht vergessen, dass mit den eingezahlten Beträgen die Altersbezüge aufgestockt werden!

Auch für Arbeitgeber kann es empfehlenswert sein, Betriebsrenten freiwillig zu bezuschussen. Im Kampf um die besten Köpfe und Fachkräfte ist eine zusätzlich unterstützte Altersvorsorge ein gutes Argument, damit sich Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen binden. Kleine Unternehmen fürchten oft den zusätzlichen Verwaltungsaufwand, aber auch hierfür gibt es Lösungen. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!