GKV – Wenn die Kassenbeiträge in die Höhe klettern
GKV: Die Zusatzbeiträge für gesetzliche Krankenkassen könnten in den kommenden zwei Jahren ansteigen. Doch um welchen Betrag? Darüber herrscht zwischen den Gesundheitsexperten Uneinigkeit. Während der sogenannte Schätzerkreis der Krankenkassen eine Anhebung der Prämien um 0,2 Prozentpunkte für wahrscheinlich hält, rechnet ein Wissenschaftler der Universität Duisburg-Essen sogar mit einem Kostensprung von 0,6 Prozentpunkten.
Die Kassenbeiträge werden in den kommenden Jahren voraussichtlich ansteigen! Dies ist die schlechte Nachricht für alle gesetzlich Versicherten. Ursache hierfür sind die rapide anwachsenden Gesundheitskosten, etwa aufgrund einer Krankenhausreform und teurer werdender Medikamente. Der sogenannte Schätzerkreis der Krankenkassen, ein Gremium aus Mitgliedern der GKV-Versicherer, des Gesundheitsministeriums und des Bundesversicherungsamtes, geht für das Jahr 2016 von einer durchschnittlichen Kostensteigerung von 0,2 Prozentpunkten aus.
Weit pessimistischer schätzt sogar Prof. Dr. Jürgen Wasem von der Universität Duisburg-Essen die Situation ein. Im Interview mit der BILD erklärte der bekannte Gesundheitsökonom, er halte sogar ein Plus von 0,6 Prozentpunkten in den kommenden zwei Jahren für wahrscheinlich. Die Versicherten müssen den Mehrbeitrag alleine leisten, denn der Arbeitgeberanteil wurde bei 7,3 Prozent eingefroren. Im Klartext: Der Durchschnittsbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung könnte bis 2017 um bis zu 305 Euro im Jahr anwachsen. Seit Beginn diesen Jahres dürfen die Kassen wieder einen individuellen Zusatzbeitrag festsetzen.
Steigende Zusatzbeiträge bewirken Sonderkündigungsrecht
Mit steigenden Kassenbeiträgen müssen sich die Versicherten jedoch nicht abfinden. Wird der Zusatzbeitrag angehoben, haben die Versicherten ein erweitertes Sonderkündigungsrecht. Die Anbieter sind verpflichtet, jeden einzelnen Versicherungsnehmer spätestens im Vormonat vor der erstmaligen Fälligkeit auf die Änderung hinzuweisen. Dann darf der Versicherte innerhalb eines Monats kündigen. Es wird erwartet, dass die Mehrheit der Kunden im Dezember 2015 über Beitragsänderungen informiert wird.
Beim Wechsel der Krankenkasse sollten Kunden jedoch nicht allein auf die Höhe des Beitrages schauen. Wer mit dem Service seiner Versicherung zum Beispiel sehr zufrieden ist, der sollte dies für seine Entscheidung berücksichtigen. Auch unterscheiden sich die Krankenversicherungen zunehmend in ihren Leistungen. Nicht jede Kasse bietet etwa sogenanntes „Rooming in“ an: Also eine Unterstützung für Eltern, wenn das Kind ins Krankenhaus muss. Auch eine professionelle Zahnreinigung gehört nicht zum Standardrepertoire. Hier heißt es Vergleichen – und notfalls einen etwas teureren Schutz akzeptieren!