Geld – Kindergeld – Ab 2016 Steuer-ID erforderlich!
Eltern, aufgepasst! Zum 1.1.2016 tritt eine zusätzliche Voraussetzung für die Bezieher von Kindergeld in Kraft. Wer die Unterstützungsleistung erhalten will, muss dann nämlich auch die Steuer-Identifikationsnummer des jeweiligen Kindes angeben, unabhängig vom Geburtsdatum.
Hintergrund der Maßnahme ist der Umstand, dass die Bundesagentur für Arbeit stärker gegen Missbrauch vorgehen will. Durch die Identifikationsnummer des Kindes soll sichergestellt werden, dass Kindergeld für jeden Anspruchsberechtigten nur einmal ausgezahlt wird.
Bei Neuanträgen teilen Eltern den Familienkassen ihre eigene und die Steuer-Identifikationsnummmer der Kinder mit. Dies geschieht mittels des Kindergeldantrages, wie die Bundesagentur auf ihrer Webseite mitteilt. Für Neugeborene erhält der Berechtigte automatisch eine Steuernummer zugeteilt. Wird bereits Kindergeld bezogen und die Steuer-Identifikationsnummer wurde der Familienkasse noch nicht gemeldet, sollte dies beim nächsten Kontakt nachgeholt werden.
Keine Panik: Kindergeld wird nicht gestrichen!
Sollten Eltern nun die Steuer-ID des Kindes noch nicht gemeldet haben oder sich nicht sicher sein, ob sie gemeldet wurde, ist Panik unangebracht. Denn anders als in sozialen Netzwerken behauptet, werden Kindergeldzahlungen nicht eingestellt, wenn die Familienkasse nicht bis zum Neujahr informiert ist.
„Bei laufenden Kindergeldanträgen liegen erforderliche ID-Nummern zu etwa 90 Prozent vor. Dort wo das nicht der Fall ist, werden diejenigen im Laufe von 2016 kontaktiert“, beruhigt Jürgen Wursthorn, Sprecher der Bundesagentur für Arbeit. Man hat also extra eine Übergangsfrist eingeräumt.
Eine Steuer-Identifikationsnummer wird automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern jeder Person mitgeteilt, die mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst ist. Die Nummer ist auch auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder dem Einkommensteuerbescheid eingetragen. Wer noch Fragen zur neuen Kindergeldregelung hat, kann sich an die kostenlose Service-Rufnummer der Familienkasse unter 0800 4 5555 30 wenden. Die Mitarbeiter nehmen von Montag bis Freitag 8-18 Uhr Anrufe entgegen.