Nachgelagerte Besteuerung – Rentenerhöhung 2016 – Zehntausende Rentner werden steuerpflichtig!

Im kommenden Jahr können Rentner auf eine kräftige Rentenerhöhung hoffen, denn um bis zu fünf Prozent sollen die Altersbezüge ab Juli 2016 steigen. Das hat jedoch auch Schattenseiten. Rund 70.000 Ruheständler könnten steuerpflichtig werden, wenn ihr Ruhestandsgeld angehoben wird.

Seit einer Gesetzreform im Jahr 2005 sind auch Rentner steuerpflichtig, sofern ihr Einkommen eine bestimmte Höhe übersteigt. Seitdem greift die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“ auf Altersbezüge. Wie viel Steuern Rentner bezahlen müssen, ist abhängig vom Jahr des Renteneintritts. Bis 2040 profitieren die Ruheständler noch von Rentenfreibeträgen, aber die Steuerlast wird für Neurentner schrittweise erhöht. Wer im Jahr 2015 seinen Ruhestand antritt, muss zum Beispiel 70 Prozent seines Alterssalärs versteuern.

70.000 Rentner rutschen 2016 in die Steuerpflicht

Wenn im kommenden Jahr die Renten deutlich steigen, Experten erwarten ein Plus von bis zu 5 Prozent, bedeutet das im Umkehrschluss auch, dass Vater Staat mehr Rentnern in die Tasche greifen wird. Ab Juli 2016 werden rund 70.000 Rentner erstmals steuerpflichtig, wie aus einer Antwort des Finanzministeriums auf Anfrage der Linken hervorgeht.

Ausschlaggebend für die Steuerpflicht ist die Frage, ob der steuerpflichtige Teil der Rente den sogenannten Grundfreibetrag übersteigt. Mit dem Freibetrag wird das notwendige Existenzminimum berücksichtigt, das jedem Bundesbürger zusteht. Auf diese Einkünfte hat der Fiskus keinen Zugriff. Im Jahr 2015 betrug der Freibetrag für das steuerliche Einkommen 8.472 Euro – auch diese Grenze soll freilich im kommenden Jahr angehoben werden.

Insgesamt leben derzeit 20,6 Millionen Rentner in Deutschland. Bisher werden die meisten vom Fiskus verschont. Im Jahr 2016 müssen rund 3,9 Millionen „Steuerpflichtige mit Rentenbezug“ eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, schätzt das Finanzministerium.

Notfalls beraten lassen!

Wenn sich Rentner nicht sicher sind, ob sie eine Steuererklärung einreichen müssen, sollten sie sich notfalls beraten lassen. Dies gilt vor allem für jene Ruheständler, die aktuell knapp unter dem Freibetrag liegen. Vorsicht: Mit eingerechnet werden zum Jahreseinkommen auch andere Einnahmen, etwa aus Vermietung oder Kapitalanlagen.