Urteil – Unfall mit Blaulicht – Auch Einsatzkräfte haften!
Wenn sich Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht bewegen, heißt das keineswegs, dass sie nicht auch auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen müssten. Dies zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg, bei dem Polizisten die Mithaftung für einen Unfall tragen müssen (Az.: 1 U 46/15).
Wenn sich ein Polizeiauto oder anderes Einsatzfahrzeug mit Blaulicht nähert, müssen die anderen Fahrer Platz machen. Kommt es zu einem Unfall, gehen die Behörden in der Regel davon aus, dass der ausweichpflichtige Autofahrer die Schuld am Zusammenstoß trägt. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg zeigt aber, dass auch die Einsatzfahrzeuge durchaus Mitschuld an einem Unfall haben können.
Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, ist im verhandelten Rechtsstreit ein Polizeifahrzeug auf einen Kleinbus aufgefahren. Die Polizisten waren mit Blaulicht und Martinshorn auf dem Weg zu einem Tankstellenüberfall und wollten den Lieferwagen rechts überholen. Statt wie geplant links abzubiegen, bremste die Fahrerin des Kleintransporters jedoch abrupt ab, weil sie vom plötzlichen Auftauchen des Polizeiwagens erschrocken war. Die Polizisten konnten nicht mehr ausweichen und es kam zum Zusammenstoß. Es entstand an beiden Fahrzeugen erheblicher Sachschaden.
Das Land Niedersachsen als Eigentümerin des Polizeifahrzeugs verklagte die Fahrerin und den Haftpflichtversicherer des Kleinbusses vor dem Landgericht Aurich auf Schadensersatz in Höhe von rd. 13.000,-€. Es vertrat die Auffassung, dass die Fahrerin des Kleinbusses allein für den Verkehrsunfall verantwortlich sei, weil sie unnötig und abrupt abgebremst habe. Das OLG Oldenburg widersprach dieser Auffassung jedoch in zweiter Instanz und betonte eine Teilschuld der Polizisten.
Im konkreten Fall habe das Polizeiauto einen zu geringen Sicherheitsabstand zum Kleintransporter gelassen, begründeten die Richter ihr Urteil. Polizisten müssten demnach auch unter Einsatzbedingungen eine gewisse Sorgfalt gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern walten lassen, zumal andere Fahrer unsicher auf die Warnsignale reagieren könnten. Die Mithaftung der Beamten wurde auf 25 Prozent beziffert, die Fahrerin muss folglich weniger zahlen.