Brandschutz – Advent, Advent, der Weihnachtsbaum brennt!
Wenn die Bundesbürger sich in der Weihnachtszeit um den Kamin versammeln und bei Glühwein und Weihnachtsgepäck die Heimeligkeit genießen, steigt leider auch die Brandgefahr. In keinem anderen Monat sind so viele Wohnungsbrände zu beklagen wie im Dezember, wie aus Zahlen des Versicherungs-Dachverbandes hervorgeht. Um stolze 40 Prozent steigen die Schäden durch Brände in der Weihnachts- und Silvesterzeit!
Die Ursachen hierfür sind schnell ausgemacht. Lichter und Kerzen werden in vielen Haushalten entzündet und sollen für weihnachtliche Stimmung sorgen. Doch unzureichend gesicherte Adventsbestecke, oft aus Holz, Tannenzweigen und anderen leicht brennbaren Stoffen, bedeuten ein erhöhtes Brandrisiko. Auch der unbedachte Umgang mit Kerzenlicht führt oft dazu, dass die Feuerwehr ausrücken muss.
Kerzen und Lichterketten als Brandrisiko
Dabei sind es oft schon kleine Schritte, die für eine sichere Weihnachtszeit sorgen. Kerzen sollten auf eine nicht-brennbare Unterlage gestellt werden, zum Beispiel ein Metall-Tablett. Auch sollten offene Lichter nie für längere Zeit unbeobachtet bleiben. Ein ausreichender Sicherheitsabstand zu leicht brennbaren Gegenständen wie Gardinen oder Decken ist ebenfalls dringend zu empfehlen.
Besondere Vorsicht ist bei Lichterketten geboten. So manches billige Modell hat sich schon als Brandursache entpuppt, wie die Stiftung Warentest warnt. Ein TÜV- oder GS- Siegel verrät, ob das auserwählte Fabrikat sicher ist. Wenn ein entsprechendes Prüf-Siegel fehlt, besser die Finger davon lassen! Der Weihnachtsbaum sollte fest und sicher in einem dafür vorgesehenen Halter befestigt werden.
Ist ein Brand bereits ausgebrochen, sollte man zunächst versuchen, ihn mit einem Feuerlöscher einzudämmen. Allerdings nur dann, wenn keine Gefahr für Leib und Leben besteht. Wenn der Brand zu weit fortgeschritten ist, empfiehlt es sich, umgehend den Raum zu verlassen, die Tür zu schließen und die Feuerwehr zu alarmieren. Am Gefährlichsten sind übrigens nicht die Flammen selbst, sondern die Rauchgase mit ihrer giftigen Wirkung. Auf verrauchten Fluchtwegen sollte man sich deshalb in Bodennähe bewegen, da die Gase nach oben steigen.
Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bieten Schutz
Welche Versicherung aber zahlt nach einem Wohnungsbrand? Die Hausratversicherung übernimmt den Schaden, wenn Einrichtungsgegenstände durch das Feuer beschädigt oder zerstört werden. Allerdings ist in den Verträgen darauf zu achten, dass der Versicherungsanbieter auch bei „grober Fahrlässigkeit“ zahlt – sonst kann schon ein kleiner Moment der Unachtsamkeit eine Kürzung der Leistung nach sich ziehen.
Hauseigentümer können zudem mit einer Gebäudeversicherung vorsorgen. Diese ersetzt nach einem Brand zum Beispiel auch zerstörte Türen, Wände, Fenster und den angekokelten Holzboden. Für Einrichtungsgegenstände selbst kommt eine solche Police aber in der Regel nicht auf, weshalb auch Wohnungs-Eigentümer hierfür eine extra Hausratversicherung brauchen.