Urteil – Nebenkosten – Geringere Anforderungen an Vermieter
Der Bundesgerichtshof hat mit einem vielbeachteten Urteil die Rechte von Vermietern gestärkt. In Nebenabrechnungen muss nun nicht immer klar ersichtlich sein, wie der Vermieter zu seinem Endergebnis kommt. Wenig Begeisterung findet das Urteil bei den Interessenvertretern von Mietern. Der Mieterbund kritisiert es scharf.
Wenn Vermieter die jährlichen Nebenkosten ausweisen, haben sie zukünftig mehr Freiheiten. Wenn sie zum Beispiel die Kosten für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr in mehreren Gebäuden benennen, muss in der Abrechnung nicht mehr in jedem Rechenschritt erkennbar sein, wie sich die Nebenkosten konkret zusammensetzen. Das hat am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet.
Doch warum lockerten die Richter die bisherigen Bedingungen? Dies begründeten sie mit dem hohen Aufwand, der Vermietern bei einer detaillierten Auflistung entstehen würde. Auch habe der Mieter ein Interesse daran, dass die Abrechnung übersichtlich bleibe und nicht zu viele Details enthalte.
Mieterverband kritisiert Urteil
Beim Deutschen Mieterbund allerdings sorgt das Urteil für Kopfschütteln. Wie sollen denn die Mieter überprüfen können, ob der Hauseigentümer die Nebenkosten korrekt ausgewiesen hat, wenn der sie nicht mehr genau in der Abrechnung angeben muss? Bei einer Stichprobe im letzten Jahr hatte der Deutsche Mieterbund festgestellt, dass jede zweite Nebenkostenabrechnung Fehler aufweist.
„Einzelne Rechenschritte zur Ermittlung der umlagefähigen Gesamtkosten müssen in der Abrechnung nicht mehr angegeben und erläutert werden. Damit wird es für Mieter noch schwieriger, die Richtigkeit der Abrechnung zu überprüfen“, sagte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten gegenüber dpa.
Im verhandelten Rechtsstreit haben sich mehrere Gebäude in Bochum einen Müllplatz und zwei Heizstationen geteilt. Bei der Abrechnung hatte der Eigentümer die Gesamtkosten einfach nach Wohnfläche auf alle Mieter der Häuser umgelegt, ohne dass dies für die Mieter nachvollziehbar gewesen wäre. Die beiden Vorinstanzen hatten zugunsten der Mieter entschieden und mehr Transparenz eingefordert – nun muss der Fall neu verhandelt werden (Az.: VIII ZR 93/15).
Rechtsschutzversicherung hilft auch bei Wohnstreitigkeiten
Wer die hohen Kosten einer Auseinandersetzung mit dem Mieter oder Vermieter scheut, kann sich mit einer Rechtsschutzversicherung absichern. Allerdings sollte laut Vertrag ein Wohn-Baustein inkludiert sein. Vermieter sollten darüber hinaus achtgeben, wie viele Wohneinheiten laut Vertrag versichert sind und welche Höhe die Mieteinnahmen haben dürfen. Hierin unterscheiden sich die Versicherer teils deutlich. Entsprechende Policen lassen sich auch als selbständige Mieterrechtsschutz- oder Vermieterrechtsschutzversicherungen abschließen. Wer eine Selbstbeteiligung vereinbart, kann die Kosten der Versicherung zusätzlich senken.