Public Viewing und Co. – Veranstalter-Haftpflicht: Schutz für öffentliche Partys und Events

2016 könnte ein Jahr der Feierlichkeiten werden – neben der Fußball-Europameisterschaft stehen auch die Olympischen Sommerspiele in Rio vor der Tür. Das werden wieder viele Menschen nutzen, um bei Bratwurst und Bier den sportlichen Wettkämpfen beizuwohnen. Doch wer ein Vereins- oder Dorffest organisiert oder gar eine größere Privatparty, der sollte über den Abschluss einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung nachdenken. Diese dämmt das Risiko ein, wenn bei besagter Veranstaltung Dritten ein Schaden entsteht.

Ein Beispiel für mögliche Schäden: Der Gastgeber steht hinter der Bar und teilt Getränke aus. Beim Einschenken in ein Glas bricht vom Rand eine kleine Scherbe ab und verletzt den Gast an der Speiseröhre, so dass er im Krankenhaus behandelt werden muss. In einem solchen Fall würde die Veranstalter-Haftpflicht einspringen, wenn man eine entsprechende Police abgeschlossen hat.

Ein weiteres Beispiel: Die angeheuerte Amateur-Band baut ihr Equipment auf. Weil aber die Bühne nicht ordnungsgemäß gesichert ist, stürzt ein Musiker und zieht sich einen komplizierten Oberschenkelhalsbruch zu. Auch hier würde die Versicherung einspringen.

Öffentliche Veranstaltungen bedeuten ein finanzielles Risiko

Doch braucht man als Privatperson überhaupt eine Veranstalterhaftpflicht, wenn man ein größeres Fest oder eine Party organisiert? Hier gilt die Regel: Wer eine öffentliche Festivität veranstaltet, der haftet für Schäden, die während des Events und durch das eigene Verschulden entstehen. Gerade bei Personenschäden können so hohe Schadensforderungen zusammenkommen.

Neben dem eigenen finanziellen Risiko sind in der Regel auch die Hilfskräfte abgesichert, die für die Durchsetzung der Veranstaltung benötigt werden. Es lohnt sich also, über einen entsprechenden Schutz nachzudenken. Keineswegs muss für den Versicherungsschutz ein langwieriger Vertrag abgeschlossen werden. Viele Versicherungen bieten auch Policen an, der für eine singuläre Veranstaltung gelten.

Veranstalter-Risiken oft nicht in Betriebshaftpflicht mitversichert

Hierbei gilt es auch zu bedenken, dass Veranstaltungsrisiken mit der Belegschaft der eigenen Firma, mit Vereinsmitgliedern oder fremden Besuchern meist nicht in der Betriebs- und Vereinshaftpflicht mitversichert sind. Deshalb sollten Party-Veranstalter zuvor im Vertrag nachlesen, ob eine Absicherung besteht.

Neben der Veranstalterhaftpflicht kann -abhängig von der Art des Ereignisses- auch eine Veranstaltungsausfallversicherung und eine Equipmentversicherung sinnvoll sein. Denn für Eigenschäden oder Schäden, die durch Besucher verursacht werden, greift die Veranstalter-Haftpflicht in der Regel nicht. Ein Beratungsgespräch hilft, den passenden Schutz zu finden!