Rentenversicherung – 80 Cent für die Rente? Das lohnt sich
Minijob: Wer kaum was hat, braucht auch nicht in die Rentenkasse einzuzahlen, denken viele. Das ist aber nicht richtig. Mütter, Studenten, Erwerbslose – alle, die sich mit einer kleinen Nebentätigkeit ein bisschen was dazuverdienen, sollten auch Beiträge einzahlen – und damit Ansprüche bei der Rentenversicherung erwerben.
Der Minijob ist für viele notwendig, um über die Runden zu kommen. Das ist nicht viel Geld, aber es hilft. Da es aber so wenig ist und man so viel wie möglich davon haben will, entscheidet man sich nicht selten dagegen, etwas davon in die Rentenversicherung „abzugeben“. Das ist aber gar nicht so schlau, wie die Süddeutsche Zeitung schreibt.
Für das Beispiel eines monatlichen Einkommens von 450 Euro lägen die Beiträge für die Rentenversicherung bei 16.65 Euro, von 200 Euro würde man 7,40 Euro ausgeben. Das ist ja nicht viel. Trotz allem entscheiden sich in der BRD 6,7 Millionen Menschen in Minijobs dagegen, in die Versicherung einzuzahlen.
Rentenvorteile mit 86 Prozent Eigenanteil
Ihre kostbaren Rentenvorteile sind damit verloren. „Viele Minijobber sind gut beraten, das Geld für die Rentenversicherung auszugeben“, erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin.
Zwar gibt es seit dem Jahr 2013 in allen Betrieben eine automatische Rentenversicherungspflicht für Minijobber, bei welcher der Arbeitgeber pauschal 15 Prozent einzahlt und der Beschäftigte 3,7 Prozent seines Verdienstes.
Auf den ersten Blick rechnet sich das wirklich nicht. Für das Beispiel des 450-Euro-Jobs würde ja innerhalb eines ganzen Jahres die spätere monatliche Rente um heute gerade mal 4,35 Euro (West) steigen.
Abschlagsfrei in Rente nach Minijob
Und wer sich dann noch der eigenen Beiträge enthält, kommt auf 3,49 Euro und verliert damit also gerade einmal 86 Cent. Darauf kommt es aber gar nicht so sehr an. Ganz maßgeblich aber ist der Fakt, der der einzahlende Minijobber auf diese Weise Pflichtbeitragszeiten für die Rente anhäuft. Und so kann sich gerade für Studenten die sehr wertvolle Situation herstellen, einmal abschlagsfrei in Rente gehen zu können.
Der einfache Grund dafür ist, dass man es mit einem Studium heute selten auf 45 Beitragsjahre schafft, weil man erst ab einem höheren Alter Vollzeit arbeitet. Denn seit 2009 gibt es keine Anrechnung mehr für Studienjahre als Versicherungszeit. Aber doch weiterhin für den Minijob.
Der Eigenanteil kommt ferner dem Ansinnen derjenigen entgegen, die überhaupt einmal eine gesetzliche Rente beziehen wollen, wie Nöll in den Raum stellt. Denn um die zu beziehen, ist eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren grundlegend. So ist es also nicht nur für Studenten interessant, sondern auch für Arbeitslose, weil die arbeitslose Zeit ja nicht als Versicherungszeitraum gerechnet wird. Auch Mütter und Väter, welche nie in die Rentenkasse einzahlten, sollten ihre Rentenbeiträge, so klein sie auch sind, leisten.
Frauen, Arbeitslose, Studenten – alle sollten zahlen
Die Süddeutsche rechnet hier vor, dass eine Frau, die ab 1992 ein Kind auf die Welt gebracht hat, drei Jahre Erziehungszeit gutgeschrieben bekommt, was jedoch für eine Mütterrente nicht genüge. Nun dürfen aber die fehlenden zwei Jahre nachgezahlt werden. Wenn diese Mutter während der Ausübung ihres Minijobs also zwei Jahre lang Pflichtbeiträge leistet, kann sie sich das Nachzahlen sparen.
Die Einzahlung ist sogar dann wichtig, wenn der Minijobber aufgrund gesundheitlicher Motive nicht mehr arbeiten kann. Nach Ablauf von sechs Monaten Beitrag werden Reha-Leistungen möglich und auch nach Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder bei Invalidität kann man dann eine Hilfe erwarten bis hin zur vollen Erwerbsminderungsrente.
Minijobber im Privathaushalt müssen allerdings andere Regeln beachten, denn sie müssen den höheren Eigenanteil von 13,7 Prozent zur Rentenversicherung leisten – während keine eigenen Beiträge fällig werden bei minijobbenden Altersrentnern, Ruhestandsbeamten oder Rentnern mit berufsständischer Altersversorgung.