Studium und Ausbildung – Berufsunfähigkeitsversicherung – auch für Studenten ein Thema!
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten? Ja, auch das kann Sinn machen, ist sogar dringend zu empfehlen. Nicht nur halten die Versicherer entsprechende Angebote für fleißige Lerner bereit, ein solcher Schutz kann sogar existenzsichernd sein. Allerdings sollten in den Verträgen bestimmte Leistungseinschränkungen ausgeschlossen sein.
Zunächst klingt es erst einmal seltsam, dass man einen Berufsunfähigkeits-Schutz abschließen soll, obwohl man doch noch gar keinen Beruf ergriffen hat. Und folglich auch noch kein Einkommen daraus erzielt. Dennoch ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Studenten zu empfehlen. Das sagen nicht nur die Versicherer, sondern zum Beispiel auch die Verbraucherzentralen.
Weshalb aber macht eine BU auch für Studenten Sinn? Zum einen schon deshalb, weil Studenten vor dem finanziellen Nichts stehen, wenn sie ihr Studium aufgeben müssen und auch keinen anderen Beruf ergreifen können. Denn sie haben ja noch nichts oder kaum etwas in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Folglich können sie auch nicht auf eine Erwerbsminderungsrente hoffen, so wie dies langjährige Erwerbstätige können. Es droht ein Leben in Armut und auf Hartz-IV-Niveau.
Hier schafft eine private BU-Versicherung Abhilfe. Der Versicherer zahlt eine monatliche Rente aus, wenn ein Betroffener berufsunfähig wird und sein Studium aufgeben muss. Und natürlich sind die Versicherer darauf eingestellt, dass die Studenten noch keinen dicken Geldbeutel haben. Eine monatliche Rente von 1.000 Euro bis zum Rentenalter von 67 Jahren lässt sich schon für einen erschwinglichen zweistelligen Monatsbeitrag bekommen. Manche Versicherer bieten auch leistungsfähige Startertarife für Studenten an.
Auf Vertragsbedingungen achten!
Ganz wichtig: Wie bei anderen Versicherungsverträgen auch, sollten die Vertragsbedingungen genau unter die Lupe genommen werden. Eine Leistung, auf die es sich zu achten lohnt, ist der „Verzicht auf abstrakte Verweisung“. Verzichtet der Versicherer nämlich nicht darauf, kann der Student auf einen anderen Beruf verwiesen werden, wenn er sein Studium aufgeben muss – unabhängig von Status und Einkommen. Dann zahlt ein Versicherer zum Beispiel keine Rente, wenn ein angehender Arzt noch als Pförtner arbeiten kann.
Darüber hinaus sollte der Vertrag nicht nur für die Studienzeit gelten, sondern auch für den angestrebten Beruf. Manche Versicherer verlangen zum Beispiel beim Übertritt in den Beruf eine neue Gesundheitsprüfung. Solche Stolpersteine sollte der Vertrag nicht beinhalten!
Studenten sollten auch nachlesen, ob der Vertrag im späteren Leben angepasst werden kann, etwa durch sogenannte Nachversicherungsgarantien. Dann erlaubt es der Versicherer zum Beispiel, bei Geburt eines Kindes oder bei einer Gehaltserhöhung die Rentenhöhe raufzusetzen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich bei derart komplexen Verträgen, einen Versicherungsexperten hinzuzuziehen. Der kennt nicht nur die Vertragsklauseln, sondern kann auch Tipps für die Erstellung des Antrages geben, etwa durch Hilfestellung bei den Gesundheitsfragen. Damit man auch als Student schon gut gegen existenzbedrohende Risiken abgesichert ist.