Statistik – Berufsunfähigkeit tritt im Schnitt mit 47 Jahren ein

Wenn Menschen berufsunfähig werden, sind sie doch sicher schon sehr alt? Nein, das stimmt nicht, denn bei Eintritt der Berufsunfähigkeit stehen die meisten mitten im Berufsleben. Das zeigt eine Untersuchung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Wie der Dachverband der Versicherer berichtet, tritt die Berufsunfähigkeit durchschnittlich im Alter von 47 Jahren ein. Da haben viele Erwerbstätige noch fast ein Drittel ihres Berufslebens vor sich bis zur wohlverdienten Altersrente! Befragt wurden Versicherer, die im Bereich der Invaliditätsversicherung 32 Prozent Marktanteil abbilden.

Unterschiede zwischen Frauen und Männern

Hinsichtlich der Geschlechter zeigen sich kleine Unterschiede. Frauen müssen ihren Beruf im Schnitt etwas zeitiger aufgeben, nämlich bereits mit 46 Jahren. Männer hingegen sind durchschnittlich 48 Jahre alt, wenn sie erstmals Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeits-Police erhalten. Die Unterschiede erklären sich teils damit, dass Frauen und Männer verschieden stark in unterschiedlichen Berufsbereichen tätig sind.

Der häufigste Grund, weshalb es für Frauen im Berufsleben nicht mehr weitergeht, sind demnach psychische Krankheiten: 30 Prozent aller neuen BU-Fälle lassen sich darauf zurückführen. Kein Wunder, sind doch Frauen auch oft in Jobs zahlreicher vertreten, die eine besondere psychische Belastung bedeuten, etwa als Lehrerin, Altenpflegerin oder Krankenschwester. Bei Männern ist die Psyche „nur“ zu 22 Prozent Auslöser einer Berufsunfähigkeit.

Männer sind hingegen häufiger als Frauen von solchen Ausscheidungsgründen betroffen, die aus einem Sport-, Verkehrs- oder einem anderen Unfall resultieren. Demnach werden Männer dreimal häufiger in Folge eines Unfalls berufsunfähig als Frauen. Weitere häufige Ursachen für die Berufsaufgabe sind Krankheiten wie Krebs und des Bewegungsapparates, etwa ein Rückenleiden.

Früh mit einer BU-Police vorsorgen

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist die einzige Versicherung, die auch tatsächlich den erlernten Beruf des Verbrauchers absichert. Denn die gesetzliche Rentenversicherung leistet nur noch bei Erwerbsunfähigkeit, zumindest für jene Erwerbstätige, die nach dem 01. Januar 1961 auf die Welt kamen. Deshalb sollten alle Berufstätigen über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken, wie etwa auch die Verbraucherzentralen empfehlen.

Der Unterschied: Eine volle Erwerbsminderung im Sinne der Gesetzlichen Rentenversicherung liegt vor, wenn die Person nicht mehr in der Lage ist, für mindestens drei Stunden täglich irgendeinem Beruf nachzugehen. Eine Berufsunfähigkeit im Sinne der privaten Versicherung tritt hingegen bereits ein, wenn man nach den Bedingungen des Versicherungsvertrages einen bestimmten – in der Regel den aktuellen – Beruf nicht mehr ausüben kann. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!