Auto – „Begleitendes Fahren ab 17“ – Kfz-Versicherung prüfen!
Wenn die Tochter oder der Sohn den Führerschein machen, bietet es sich an, das „Begleitende Fahren ab 17“ zu nutzen. Denn tatsächlich bauen Fahranfänger weniger Unfälle, wenn sie Fahrpraxis an der Seite einer erwachsenen Person sammeln. Die Kfz-Versicherung sollte aber dahingehend gecheckt werden, ob sie minderjährige Fahrer überhaupt gestattet. Unter Umständen können die Fahranfänger sogar von Rabatten profitieren.
Seit 2012 können Jugendliche bundesweit etwas früher den Führerschein machen und sich schon ab 17 hinters Lenkrad setzen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine erwachsene Begleitperson auf dem Beifahrersitz mitfährt. „Begleitenden Fahren ab 17“ (BF17) heißt dieses Modell, welches offiziell auch von der Deutschen Verkehrswacht und anderen Verkehrsvereinen beworben wird. Und das nicht ohne Grund.
„Begleitendes Fahren ab 17“ mindert Unfallrisiko
Erhebungen des Bundesverkehrsministeriums haben gezeigt, dass Fahranfänger zwanzig Prozent weniger Unfälle verursachen, wenn sie beim „Begleitenden Fahren“ teilgenommen haben. Jeder fünfte Verkehrsunfall eines Verkehrsanfängers lässt sich auf diese Weise also vermeiden. Es wirkt schlicht disziplinierend, wenn ein Erwachsener den jungen Fahrern über die Schulter schaut. Sie sammeln Fahrpraxis und fahren weniger riskant.
Damit ist das „Begleitende Fahren“ die erfolgreichste Maßnahme, um das Unfallrisiko von jungen Autofahrern zu minimieren. Keine andere Fahrergruppe ist derart bedroht: Allein im Jahr 2015 verunglückten laut Statistischem Bundesamt auf deutschen Straßen 66.000 junge Fahrer unter 25 Jahren. 473 junge Frauen und Männer wurden bei Verkehrsunfällen sogar getötet.
Kfz-Versicherung informieren!
Es spricht also einiges dafür, dass Eltern ihre Kinder für das „Begleitende Fahren ab 17“ begeistern. Bereits mit 16 ½ Jahren können die Jugendlichen dann eine Fahrschule aufsuchen und ihren Führerschein erlangen. Doch dabei sollte hinsichtlich des Kfz-Versicherungsschutzes einiges beachtet werden.
Wie der „Deutsche Verkehrssicherheitsrat“ (DVR) aktuell informiert, sollte die Kfz-Versicherung daraufhin geprüft werden, ob sie das Begleitende Fahren überhaupt erlaubt. Denn viele Versicherer schreiben ein Mindestalter von 18 Jahren vor, damit sich ein Fahrer hinters Steuer setzen darf. Baut dann ein Minderjähriger einen Unfall, gibt es schnell Ärger mit der Versicherung. Im Zweifel verweigert sie eine Regulierung des Schadens sogar.
Deshalb ist es besser, den Kfz-Versicherer darüber zu informieren, dass man am „Begleitenden Fahren ab 17“ teilnimmt. Und es kann sogar weitere Vorteile bieten. Viele Versicherer belohnen das BF17 mit günstigeren Beiträgen, wenn die Jugendlichen anschließend allein unterwegs sind und ein eigenes Auto versichern oder weiter das Fahrzeug der Eltern nutzen möchten, so berichtet der DVR. Schließlich wissen auch die Versicherungsgesellschaften, dass sich auf diese Weise das Unfallrisiko senken lässt.
Übrigens: Als Begleitperson für „Begleitendes Fahren“ kommen nicht nur die Eltern in Frage. Das kann zum Beispiel auch ein Bekannter sein, der nicht mit dem Fahrer verwandt ist. Diese Begleitperson muss aber bestimmte Eigenschaften mitbringen: 30 Jahre oder älter sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und sie darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.