Private Altersvorsorge – Gesetzentwurf verspricht attraktivere Riester-Rente
Die Bundesregierung hat ein Reformgesetz auf den Weg gebracht, mit dem die private und betriebliche Altersvorsorge gestärkt werden soll. Denn sie betrachtet beide Bausteine als enorm wichtig, wenn sich Bundesbürger vor Altersarmut schützen wollen. Dabei sind auch Änderungen bei der Riester-Rente geplant.
Welche Veränderungen sind aber geplant? Positiv für Riester-Sparer: Sie sollen zukünftig eine höhere Förderung erhalten. Erstmals seit 15 Jahren soll die staatliche Grundzulage für die Riester-Rente angehoben werden: von derzeit 154 auf dann 175 Euro im Jahr.
Die Bundesregierung beruft sich darauf, dass speziell Geringverdiener von der Grundzulage profitieren. Laut der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die Riester-Zulagen verwaltet, haben 63 Prozent der Zulagen-Empfänger ein Einkommen von weniger als 30.000 Euro im Jahr.
Freibetrag für Grundsicherung im Alter geplant
Weitere Erleichterungen sind für Altersvorsorge-Sparer geplant, die nicht so viel Geld im Portemonnaie haben. Denn bisher wurden Riester-Renten und Betriebsrenten voll auf die Grundsicherung im Alter angerechnet, wenn das eigene Einkommen zum Leben nicht reichte. Das machte Riester für Geringverdiener etwas unattraktiver.
Das soll sich ändern: Wer privat vorsorgt, soll zukünftig mehr in der Tasche haben. Mindestens 100 Euro pro Monat werden demnach nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet, wenn das Gesetzvorhaben wie geplant umgesetzt wird, berichtet ZDF Heute. Höchstens soll ein Betrag in Höhe des hälftigen Hartz IV-Satzes verschont bleiben: aktuell sind dies 204,50 Euro.
Gesetzentwurf noch im Gesetzgebungsverfahren
Weitere Neuerungen betreffen die Betriebsrente. So soll es einen neuen Durchführungsweg in der betrieblichen Altersvorsorge geben, der es erlaubt, Betriebsrenten zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften zu vereinbaren. Auch soll ein Opting-Out erlaubt sein: Wenn sich Tarifpartner auf eine Betriebsrente einigen, partizipiert jeder Beschäftigte des beteiligten Unternehmens automatisch daran, sofern er nicht ausdrücklich widerspricht. Das sind aber Reformen, die eine eigene Erörterung verdienen.
Der Gesetzentwurf ist aktuell im Gesetzgebungsverfahren, Änderungen sind also noch möglich. Am 7. Juli soll der Bundesrat darüber beraten. Nach dem Willen der Koalitionsparteien wird das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet und soll schnell in Kraft treten.