Elementarschadenversicherung – Hochwasser – Zukünftig keine staatlichen Soforthilfen ohne Bemühen um Versicherungsschutz

Sowohl Hausbesitzer als auch Gewerbebetriebe können zukünftig nur auf Soforthilfen nach Flutkatastrophen hoffen, wenn sie sich vergeblich um eine Elementarschadenversicherung bemüht haben. Darauf haben sich die Bundesländer am 1. Juni in Berlin geeinigt.

Künftig können Hausbesitzer und Gewerbetreibende nur noch auf Soforthilfen nach Flutkatastrophen hoffen, wenn sie sich vergeblich um eine private Elementar-Police bemüht haben. Das haben die Bundesländer nach einer entsprechenden Einigung am Donnerstag in Berlin beschlossen, berichtet die „Deutsche Presse-Agentur“ (dpa). Eine entsprechende Richtlinie haben die Justizminister der Bundesländer bereits vor zwei Jahren beschlossen.

Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) nutzte dies, um an die Eigenverantwortung der Bürger zu appellieren. „Wer sich nicht versichert hat – und das aus wirtschaftlichen Gründen nicht gemacht hat, obwohl es durchaus möglich gewesen wäre – der wird zukünftig vom Staat keine Hilfe erfahren können“, sagte Tillich vor Pressevertretern. Man könne sowohl Unternehmen als auch Häuser versichern.

Anfrage bei Versicherern protokollieren lassen!

Hausbesitzer und die Unternehmer von kleinen und mittelständischen Betrieben sollten sich also schnell um eine Elementarschadenversicherung kümmern, wenn sich noch keine haben. Nach Angaben der Versicherungswirtschaft sind derzeit in Deutschland elf Millionen Gebäude ohne Schutz.

Mitunter kann es passieren, dass gerade in Überschwemmungs-Risikogebieten die Bürger keinen oder nur einen teuren Vertrag angeboten bekommen. Dann sollte dies aber mit dem Beratungsprotokoll eines Versicherungsvermittlers dokumentiert werden, um im Fall der Fälle auf der sicheren Seite zu stehen. Das Beratungsprotokoll kann Gold wert sein, wenn man doch Staatshilfen einfordern muss.

Der Hintergrund: Eine private Wohngebäudeversicherung bietet allein keinen Schutz für Naturgefahren wie Hochwasser. Hierfür muss eine extra Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden, die häufig als Zusatzbaustein zu einer Wohngebäude-Police, aber auch separat angeboten wird. Haushalte können sich mit einer solchen Police gegen Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und sogar einen Vulkanausbruch absichern lassen.

Teure Soforthilfen nach Flutkatastrophe

In der Bundespolitik bedeutet der Beschluss der Bundesländer einen Paradigmenwechsel. Noch nach der letzten großen Flutkatastrophe im Jahr 2013, als speziell die Elbe ganze Städte überflutete, sprang der Staat den Bürgern mit großzügigen Soforthilfen bei. Mit 460 Millionen Euro hatte damals der Bund die Soforthilfeprogramme der Bundesländer unterstützt, so geht aus einem Bericht des Bundesinnenministeriums hervor. Weitere acht Milliarden Euro flossen damals in einen Wiederaufbaufonds.

Freilich erhielten diese Gelder nicht nur Privatpersonen und Kleinbetriebe, sondern etwa auch Kommunen und die Landwirtschaft. Aber allein Hausbesitzer bekamen 121,5 Millionen Euro an Soforthilfe ausgezahlt, um Häuser wieder bewohnbar zu machen und Hausrat zu ersetzen.