Änderungen zum 01. April – Falschparken wird teurer – Anhebung des Grundfreibetrages wirkt sich aus

Der neue Monat hält auch einige neue Verordnungen und Vorschriften bereit. Die meisten betreffen den Verkehrsbereich.

Der neue Monat hält auch einige neue Verordnungen und Vorschriften bereit. Die meisten betreffen den Verkehrsbereich.

Der Grundfreibetrag für Ehepaare und Single-Haushalte wurde bereits zu Jahresbeginn angehoben. Diese Änderung wirkt sich für Lohnsteuer-Zahler allerdings erst diesen Monat aus – Grund sind Verzögerungen bei der Umsetzung. Der neue Grundfreibetrag liegt nun bei 8.130 Euro für Singles (zuvor 8.004 Euro) und 16.240 Euro für Ehepaare (zuvor 16.009 Euro). Je nach Steuerklasse seien bis zu 4,80 Euro monatlich Entlastung möglich.

Änderungen der Straßenverkehrsordnung – Radfahrer und Falschparker besonders betroffen

Wird die erlaubte Parkdauer überschritten, sind höhere Verwarngelder als bisher geplant:

  • Überschreitung bis 30 Minuten: 10 Euro statt bisher 5 Euro
  • Überschreitung bis 1 Stunde: 15 Euro
  • Überschreitung bis 2 Stunden: 20 Euro
  • Überschreitung bis 3 Stunden: 25 Euro
  • Überschreitung länger als 3 Stunden: 30 Euro

Der Höchstsatz von 35 Euro für das Zuparken von Feuerwehrzufahrt oder Behindertenparkplätzen bleibt erhalten. Eine Geldbuße in Höhe von mindestens 20 Euro müssen Autofahrer entrichten, die auf Radwegen parken oder den für Radfahrer reservierten Fahrbahnstreifen blockieren.

Die Summe von 20 Euro wird für Radfahrer fällig, die ohne vorgeschriebene Beleuchtung unterwegs sind. Bis zu 35 Euro kann das falsche Abbiegen in Einbahnstraßen zukünftig kosten. Radfahrer, die auf der falschen Seite des Radweges unterwegs sind, müssen mit 20 Euro Bußgeld rechnen, wenn sie erwischt werden.

Für Pflegebedürftige und Menschen, die in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind, sollen die Zahnbehandlungen vereinfacht werden. Zahnärzte sollen diese Patienten auch in deren Zuhause behandeln können. Für die „aufsuchende zahnärztliche Betreuung“ immobiler Patienten sind 20 Millionen Euro vorgesehen.

Straftaten, die von Angehörigen der Bundeswehr im Ausland begangen werden, fallen seit dem 01.04.2013 in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Kempten.