Blitzer-Apps bleiben verboten!
Dass das Telefonieren im Auto verboten ist und nur mit einem Headset oder einer Freisprechanlage erlaubt ist, weiß heutzutage jedes Kind. Doch auch das Nutzen von Handy-Apps während der Fahrt kann strafbar sein.
Dass das Telefonieren im Auto verboten ist und nur mit einem Headset oder einer Freisprechanlage erlaubt ist, weiß heutzutage jedes Kind. Doch auch das Nutzen von Handy-Apps während der Fahrt kann strafbar sein.
So entbrannte vor kurzem eine große Debatte, ob Radarwarner und Blitzer-Apps erlaubt werden sollen. Sachsens Verkehrsminister Sven Morlok (FDP) hatte die Diskussion angeschoben. Denn die Benachrichtigung über Blitzer über Radio und Internet war seit jeher erlaubt. Deshalb forderte Morlok, dass der Gesetzgeber handeln müsse: „Die Zulassung von Radarwarngeräten wäre eine längst überfällige Anpassung des Rechts an den neuesten Stand der Technik”.
Nun wurde bei der Verkehrsministerkonferenz beschlossen, dass das grundlegende Verbot von Geräten zur Radarfallen- und Blitzerwarnung bestehen bleibt. Die Verkehrsminister begründeten den Fortbestand des Verbots mit der erhöhten Unfallgefahr durch die Nutzung von Handys und anderen Geräten während der Fahrt. Zudem würden Raser nur dann vom Gaspedal gehen, wenn sie vorab gewarnt wurden. Dies käme einem Freibrief zum Rasen frei, denn auf den übrigen Streckenstücken würde unvermindert weiter gerast. Dem pflichtete auch Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) bei.
Die Entscheidung trifft nicht auf ungeteilte Gegenliebe. Vor allem ADAC und Autofahrer sind mit der Entscheidung nicht zufrieden. Doch ein paar Optionen bleiben Autofahrern immer noch, um sich vor den ungeliebten Blitzern zu schützen. Neben Informationen zur Warnung vor Radarfallen über Radio und Internet, ist es zum Beispiel erlaubt das der Beifahrer eine entsprechende App über das Smartphone nutzt.
Auch eine Kontrolle des Handys durch Polizeibeamte ist nicht erlaubt. Denn dies stellt einen Eingriff in die Datenschutzrechte dar. Der beste Schutz vor den Radarfallen von Polizei und Kommunen bleibt jedoch, sich an die geltenden Höchstgeschwindigkeiten zu halten.