Fasching und Randale: Wenn der Jeck auf Streit aus ist
Die Narren sind los! An diesem Wochenende wird in den Karnevalshochburgen wieder ordentlich getanzt, gefeiert und geschunkelt. Leider geht es dabei nicht immer friedlich zu, denn der Alkohol wirkt auf viele Jecken enthemmend. Deshalb gibt der TÜV Rheinland in einer aktuellen Pressemeldung Tipps, wie man Auseinandersetzungen mit Betrunkenen vermeidet.
Fasching ist eine tolle Zeit – in Städten wie Mainz, Köln oder Werra herrscht feuchtfröhlicher Ausnahmezustand. Aber leider hat die „fünfte Jahreszeit“ auch ihre Schattenzeiten. Dank des Alkoholkonsums reagiert so mancher Jeck aggressiv – Kneipenschlägereien und andere Auseinandersetzungen sind keine Seltenheit.
Deshalb gibt der TÜV Rheinland in einer aktuellen Pressemeldung Tipps, wie man sich gegenüber aggressiven Fastnachtsbesuchern verhalten sollte. Zunächst einmal ist es ratsam, möglichen Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen. „Wer eine Fahne bei einem aggressiven Kontrahenten bemerkt, sollte sich nicht auf eine Diskussion einlassen“, warnt die Psychologin Katrin Nicolaus. „Denn Betrunkene sind für Argumente meist nicht zugänglich.“ Noch schwieriger sei die Situation, wenn der Provokateur von einer Gruppe begleitet wird. Dann sollten Streitigkeiten in jedem Fall vermieden werden.
Wenn kein Alkohol im Spiel ist, hilft oftmals ein deeskalierendes Gespräch. Wer schlau ist, verzichtet dabei auf abwertende Äußerungen. „Vorwürfe oder Urteile, die dem Drohenden gegenüber eine geringe Wertschätzung signalisieren, verschärfen die Situation nur“, erklärt Nicolaus. Auch ist es wichtig auf die eigene Körpersprache zu achten, denn aggressive Menschen nehmen sowohl das Anstarren als auch ein allzu großes Desinteresse als herausfordernd wahr. Eine entspannte Körperhaltung signalisiert hingegen Souveränität und Selbstvertrauen.
Außenstehende können zur Deeskalation beitragen, wenn sich ein Konflikt anbahnt. „Manchmal hilft schon ein Wort oder die Aufmerksamkeit der Menge, um den Täter von seinem Vorhaben abzubringen“, sagt Nicolaus. Allerdings darf man sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen.
Bei einer Unfall- oder Invaliditätsversicherung kann die Leistung übrigens an die Bedingung geknüpft sein, dass man selbst nicht als Unruhestifter an einer Auseinandersetzung beteiligt war. Wer eine Prügelei provoziert, geht im Falle einer Verletzung unter Umständen leer aus. Schon deshalb gilt: Ruhe bewahren! Und stets besonnen reagieren.