Vorsicht vor Produktpiraten!

Der 26. April ist der Welttag des geistigen Eigentums. Wie wichtig dieses Thema auch für Unternehmer ist, zeigen aktuelle Zahlen. Jedes Jahr entstehen der deutschen Wirtschaft 50 Milliarden Euro Schäden durch Produktpiraterie, warnt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag.

Die Produktpiraterie greift um sich, immer öfter werden Marken und Ideen geklaut. „Wir schätzen den Schaden für die deutsche Wirtschaft auf insgesamt über 50 Milliarden Euro im Jahr“, sagte der Geschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Martin Wansleben, dem Handelsblatt. Zum Welttag des geistigen Eigentums ist das eine ernüchternde Bilanz. Wansleben forderte die Politik und Bundesregierung auf, gemeinsam eine Lösung für das Problem zu suchen.

Allein zwei Drittel aller Fälschungen kommen laut DIHK aus China oder Hongkong. Das mag auch kaum verwundern, steht doch das Label „Made in China“ auf vielen deutschen Produkten. Aber auch Indien und Singapur entwickeln sich zunehmend zu Piraterie-Hochburgen. Neben elektronischen Artikeln werden vor allem Textilien, Medikamente, Hygieneartikel und Zigaretten gefälscht.

Klever outsourcen schützt vor Piraterie

Wie aber kann sich ein Unternehmen gegen Produktpiraterie schützen? Wichtig ist es natürlich, dass man rechtzeitig die Schutzrechte für ein neues Produkt oder die Produktinnovation anmeldet. Hier gilt in vielen Ländern das Vorrangprinzip: Wer zuerst einträgt, genießt das Schutzrecht. Auch sollten die Unternehmen den Markt im Auge behalten. Plötzliche Rückgänge von Marktanteilen, eine Häufung unberechtigter Reklamationen und das Auftreten ähnlicher Produkte weit unter Marktpreis können Indizien für Piraterie sein. Auch der Bereich IT-Sicherheit sollte nicht vernachlässigt werden, klagten doch in den letzten Monaten viele Unternehmen über Attacken mit Spionageprogrammen.

Zudem sollten sich Hersteller hüten, bei sensiblen Produkten Originale oder technische Zeichnungen an Dritte weiterzugeben. Hier tut auch eine Kopie oder ein entsprechendes Muster seinen Dienst. Geheimhaltungsklauseln mit Vertragspartnern und Mitarbeitern des Unternehmens sollten ebenfalls selbstverständlich sein, wenn an neuen Produkten gearbeitet wird. Es empfiehlt sich zudem, beim Outsourcing von Dienstleistungen die Produktion auf mehrere Zulieferer aufzuteilen, so dass einzelne Anbieter nur Einzelteile herstellen und nicht das gesamte Produkt. So können Zulieferfirmen nur Teilaspekte der Produktion zurückverfolgen, so dass wichtiges „Know How“ in der Firma bleibt.

Rechtliche Schritte gegen Produktpiraten

Wenn ein Unternehmen feststellt, dass vermutlich Fälschungen eigener Produkte im Umlauf sind, heißt es schnell handeln. Nachdem möglichst viele Beweise über die Verletzung der gewerblichen Schutzrechte gesammelt worden sind – Verpackungen, Beschreibungen, Werbematerialien und im Idealfall sogar ein Exemplar der gefälschten Ware – kann sich das Unternehmen an die zuständigen Behörden wenden.

Welche Ansprüche gegen den Produktdieb geltend gemacht werden können, richtet sich nach Art und Schwere des Vergehens. Die Möglichkeiten reichen von einem Unterlassungsanspruch oder Schadensersatzanspruch bis hin zur Vernichtung der gefälschten Ware. Bei Auslandsgeschäften ist der Zoll ein wichtiger Ansprechpartner. Er kann die gefälschte Ware an der Grenze beschlagnahmen lassen, sofern das Unternehmen seine Schutzrechte rechtzeitig geltend gemacht hat und ein Verdacht auf Produktpiraterie besteht.

Wird ein Unternehmen selbst mit dem Vorwurf konfrontiert gegen Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben, so bietet eine gute Gewerberechtsschutzversicherung Schutz. Allerdings können die Leistungen für Wettbewerbsrecht je nach Vertrag auf eine bestimmte Summe begrenzt sein. Ein Beratungsgespräch hilft, den richtigen Versicherungsschutz für das Unternehmen zu finden.