Sonnenenergie richtig versichert
Photovoltaik-Anlagen liefern im Idealfall kostengünstigen und umweltfreundlichen Strom. Wenn die Anlage aber ausfällt oder Teile beschädigt werden, wird es schnell richtig teuer. Es lohnt deshalb, über den richtigen Versicherungsschutz nachzudenken.
Die Sonne schickt keine Rechnung – diese Aussage trifft nur bedingt zu. Denn obwohl es durchaus sinnvoll und preiswert sein kann, sich eine Solaranlage auf das Eigenheimdach bauen zu lassen, will natürlich auch solch eine Anlage finanziert und unterhalten werden. Bei Preisen im fünf- bis sechsstelligen Bereich für eine Photovoltaikanlage sollte deshalb der richtige Versicherungsschutz nicht vernachlässigt werden!
Schutz für die Photovoltaik-Anlage kostet oftmals Aufpreis
Eine einfache Wohngebäudeversicherung reicht in der Regel nicht aus, um die Photovoltaikanlage gegen Schäden durch Hagel, Wind oder andere Unwetterereignisse abzusichern. Hierfür haben die Anbieter Photovoltaik-Versicherungen in ihrem Portfolio. Viele Wohngebäudeversicherungen bieten jedoch auch die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis Solaranlagen in den Versicherungsschutz einzuschließen.
Wer sich also die Sonnenenergie ins Dach holt sollte mit seinem Wohngebäudeversicherer Kontakt aufnehmen, ob die Anlage bereits versichert ist, gegen Aufpreis in den Versicherungsschein eingetragen werden kann oder ein eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden muss. Eine schriftliche Bestätigung, dass die Photovoltaikanlage nun versichert ist, sollte vom Anbieter unbedingt angefordert werden.
Bei Altverträgen ist jedoch Vorsicht geboten. Denn manche Versicherungen unterscheiden zwischen Anlagen, die fester Bestandteil des Daches sind, und sogenannten „Aufdachanlagen“. Handelt es sich um eine Aufdachanlage, so besteht dann laut Vertrag kein Schutz, da die Einrichtungen nicht als Gebäudebestandteil gelten. Entweder müssen die Anlagen extra versichert werden oder man schließt gleich einen neuen Wohngebäudevertrag ab. Moderne Policen beinhalten diese Unterscheidung in der Regel nicht.
Ertragsausfall absichern
Ein wichtiger Leistungspunkt ist die Absicherung des sogenannten „Ertragsausfalls“. Kann eine Photovoltaikanlage aufgrund eines Schadens keinen Strom produzieren, so sehen die Verträge hierfür unterschiedliche Leistungen bei Start und Dauer der Ersatzzahlung vor. Die Dauer der Geldleistung sollte ausreichend lang sein, damit auch aufwendige Reparaturen überbrückt werden können – es empfiehlt sich eine Absicherung von mindestens sechs Monaten.
Bei Schäden durch Diebstahl oder Vandalismus zahlt die Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht. Wer diese Risiken abgesichert haben will, muss deshalb eine separate Photovoltaik-Versicherung abschließen. Eine solche Police deckt auch Schäden infolge von Material-, Ausführungs- und Konstruktionsfehler ab.