Schlaganfall-Patienten sollten Blutdruck beidseitig messen

Das Messen des Blutdruckes kann für Patienten überlebenswichtig sein: Bei Bluthochdruck ist der Druck in den Gefäßen erhöht, womit auch das Risiko auf einen Herzinfarkt, Schlaganfall oder eine andere Gefäßerkrankung steigt. Doch südkoreanische Wissenschaftler haben nun herausgefunden, dass es nicht immer ausreicht, nur an einem Arm den Blutdruck zu kontrollieren.

Es ist ein Fakt: Bluthochdruck (arterielle Hypertonie) gehört zu den größten Gesundheitsrisiken in Wohlstandsgesellschaften. Hat ein Patient Tag für Tag einen zu hohen Blutdruck, so muss er ernsthafte Organschäden befürchten. Das Herz hält eine allzu hohe Belastung über längere Zeit nicht aus. Auch können sich Blutgefäße verengen und verkalken. Im schlimmsten Fall ist mit einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall zu rechnen.

Deshalb sind gefährdete Patienten angehalten ihren Blutdruck regelmäßig zu kontrollieren und bei Problemen schnellstens einen Arzt aufzusuchen. Wissenschaftler der Universität Seoul haben nun herausgefunden, dass bestimmte Risikogruppen ihre Blutdruckwerte an beiden Armen messen sollten. Demnach reiche es für Schlaganfall-Patienten nicht aus, die Messung nur an einem Arm vorzunehmen.

Der Grund: Weichen die Werte links und rechts stark voneinander ab, so ist dies ein Hinweis darauf, dass auf der Seite mit dem niedrigeren Wert die Arterien geschädigt sind. Oft seien bei den Betroffenen auch die Halsschlagadern versteift und die linke Herzkammer vergrößert. Diese Patienten sind besonders gefährdet, an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung zu sterben.

Schlaganfallgefährdete Patienten sollten deshalb ihren Blutdruck immer an beiden Armen messen, rät Norbert Smetak vom Bundesverband Niedergelassener Kardiologen (BNK). Weichen die diastolischen (unteren) Blutdruckwerte um mehr als zehn mmHg voneinander ab, so sollte ein Arzt darauf aufmerksam gemacht werden. Durch regelmäßiges beidseitiges Messen ließen sich gefährdete Patienten schneller behandeln und Risiken minimieren.

Wenn die Betroffenen eine Unfallversicherung abschließen, sollten sie hinsichtlich des Herzinfarkt- und Schlaganfallrisikos ebenfalls aufmerksam sein. Denn nicht jede Unfallversicherung erbringt eine Leistung, wenn infolge einer daraus resultierenden Bewusstseinsstörung ein Unfall passiert – etwa wenn der Patient nach einem Herzinfarkt einen Autounfall verursacht. Manche Anbieter beschränken zudem die Leistung stark. Hier hilft ein Beratungsgespräch, auch im Fall der Fälle richtig abgesichert zu sein!