Altersvorsorge – Altersvorsorge – Das Jahr 2018 bringt Verbesserungen bei Riester

Für 2018 hat der Gesetzgeber einige Änderungen bei der Riester-Rente beschlossen. Wer staatlich geförderte Altersvorsorge betreibt, profitiert unter anderem von einer höheren Förderung und Geringverdiener von einem neu eingeführten Schonbetrag, wenn sie auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind.

Die Riester-Rente ist eines der beliebtesten Altersvorsorgeprodukte in Deutschland. Circa 16,535 Millionen Verträge hatten die Bundesbürger zum Ende des dritten Quartals abgeschlossen, so geht aus Zahlen der Bundesregierung hervor. Damit das so bleibt und noch mehr Menschen einen Vertrag abschließen, hat der Staat Verbesserungen bei Riester beschlossen, die zum Jahresanfang 2018 in Kraft treten werden.

Grundzulage wird angehoben

Ein wichtiger Baustein: Erstmals seitdem Riester eingeführt wurde, wird die staatliche Förderung zum 1. Januar 2018 angehoben. Betrug die Grundzulage bisher 154 Euro im Jahr, so wird sie nun auf 175 Euro erhöht.

Das klingt zunächst nach wenig. Doch speziell für Familien kann sich das sehr lohnen: So erhalten Eltern weiterhin 300 Euro Förderung im Jahr für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 das Licht der Welt erblickt haben. Wurde ein Kind vor diesem Stichtag geboren, sind immer noch 185 Euro drin. Damit Riester-Sparer die volle Zulage erhalten, müssen sie mindestens vier Prozent des Brutto-Jahreseinkommens in den Vertrag einzahlen.

Bezüglich der Förderung sollte auch bedacht werden, dass die Riester-Rente eine Anlage mit Blick in die Zukunft ist. Wie das Bundesfinanzministerium in einem Pressetext vorrechnet, summieren sich allein die staatlichen Zulagen für eine Person mit zwei Kindern auf bis zu 15.500 Euro.

Neues Schonpolster für Geringverdiener

Weitere Erleichterungen hat der Staat für Menschen geschaffen, die keine ganz so volle Lohntüte haben. Das gilt speziell für Rentner, die auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) angewiesen sind. Ab 2018 profitieren sie von einem monatlichen Schonbetrag in Höhe von 100 Euro, der nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Über diese Summe hinaus bleiben weitere 30 Prozent anrechnungsfrei. Auf diese Weise können bis zu 202 Euro Riester-Rente im Monat zusätzlich behalten werden! Das gilt übrigens auch für Betriebsrenten aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Weitere Details zur staatlich geförderten Altersvorsorge kann ein Beratungsgespräch klären!