Berufsunfähigkeitsversicherung – Bei Abschluss einer BU keine Krankheiten verschweigen!
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, darf schwere Vorerkrankungen und Arztbesuche nicht verschweigen. Sonst kann die Versicherung den Vertrag wegen arglistiger Täuschung (§123 Abs.1 BGB) anfechten, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz zeigt.
Im verhandelten Rechtsstreit hatte ein Versicherungsnehmer bei Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Police nicht angegeben, dass er zahlreiche Arztbesuche hinter sich hatte und aufgrund einer schweren Erkrankung sogar arbeitsunfähig erkrankt war. Der Versicherung aber kam dies zu Ohren und so weigerte sie sich, den Vertrag anzuerkennen und eine Leistung zu erbringen. Der Fall landete schließlich vor Gericht. ...
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