Unfallversicherung – Auch Kinder können Schuld an Verkehrsunfall zugesprochen bekommen
Unfallversicherung: Auch Kindern kann die Schuld an einem Verkehrsunfall zugesprochen werden, wenn sich die beteiligte erwachsene Person richtig verhält. Dies zeigt ein aktueller Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Naumburg.
Keine Frage: Sind Kinder im Spiel, müssen erwachsene Verkehrsteilnehmer besonders vorsichtig und vorausschauend sein. Laut Paragraf 3 Absatz 2a StVO (Straßenverkehrsordnung) sind Fahrzeugführer dazu verpflichtet, gegenüber Kindern insbesondere durch die Verminderung ihrer Fahrgeschwindigkeit sowie durch erhöhte Bremsbereitschaft ein Verhalten an den Tag zu legen, welches eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausschließt. Und fast immer sind Kinder im Recht, wenn ...
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