Urteil – Unfall mit Blaulicht – Auch Einsatzkräfte haften!
Wenn sich Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht bewegen, heißt das keineswegs, dass sie nicht auch auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen müssten. Dies zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg, bei dem Polizisten die Mithaftung für einen Unfall tragen müssen (Az.: 1 U 46/15).
Wenn sich ein Polizeiauto oder anderes Einsatzfahrzeug mit Blaulicht nähert, müssen die anderen Fahrer Platz machen. Kommt es zu einem Unfall, gehen die Behörden in der Regel davon aus, dass der ausweichpflichtige Autofahrer die Schuld am Zusammenstoß trägt. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg zeigt aber, dass auch die Einsatzfahrzeuge durchaus Mitschuld an einem Unfall haben ...
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