Urteil – Übermäßige Beanspruchung – Haftpflicht muss für Kratzschäden einer Katze nicht zahlen

Schlechte Nachricht für alle Katzenfreunde! Wenn das Tier durch häufiges Kratzen an derselben Stelle einen Schaden anrichtet, muss die Privathaftpflichtversicherung selbst dann nicht für den Schaden aufkommen, wenn sogenannte Mietsachschäden im Versicherungsschutz eingeschlossen sind – zumindest, wenn das Tier nicht am regelmäßigen Kratzen gehindert wurde. Das hat mit einem aktuellen Urteil das Amtsgericht Offenbach entschieden (Az. 33 C 291/14).

Wer sich ein Haustier hält, der muss damit rechnen, dass es auch mal etwas kaputt macht. Entstehen dritten Personen Schäden durch eine Katze oder ein anderes Kleintier, springt in der Regel die Privathaftpflichtversicherung ein. Aber selbst ...

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