Rechtsstreit – Ärger mit der Versicherung? Der Ombudsmann schlichtet!
Wer Ärger mit der Versicherung hat, etwa weil sie einen Schaden nicht bezahlen will, wählt oftmals den Weg vor Gericht. Aber es gibt auch die Möglichkeit, den Ombudsmann der Versicherungen anzurufen. Dieser versucht, zwischen beiden Streitparteien zu schlichten.
Dass es zu Streitigkeiten zwischen Kunden und ihrem Versicherungsanbieter kommt, ist leider nicht auszuschließen. Sei es der Fernseher, der nach einem Blitzschlag nicht vom Hausratversicherer ersetzt wird, der Streit um eine Gesundheitsleistung in der PKV oder weil die Rechtsschutzversicherung die Verfahrenskosten nicht zahlen will: Derartige Streitfälle landen schnell vor Gericht. ...
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