Soziales – Hartz IV und Versicherung

Hartz IV: Seit dem 1. Januar 2015 erhalten Arbeitslose Sozialleistungsempfänger etwas mehr Geld, denn die Regelsätze wurden zum Jahreswechsel leicht angehoben. Der Hartz-IV-Regelsatz soll die laufenden Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Strom (ohne Heizkosten) sichern. Wie aber verhält es sich mit dem Versicherungsschutz, wenn man arbeitslos wird?

Gute Nachricht für Hartz-IV-Empfänger: Im neuen Jahr werden die Regelsätze für das Arbeitslosengeld II leicht angehoben. Seit 2010 orientieren sich die Regelsätze an der aktuellen Preis- und Nettolohnentwicklung, so dass auch Sozialleistungsempfänger von der zuletzt guten Konjunktur profitieren. Für alleinstehende steigt der Regelsatz um acht Euro von 391 Euro auf 399 Euro im Monat. ...

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