Verbraucherrechte – Online-Reiseportale zu Transparenz bei Reiserücktrittsversicherungen verpflichtet
Reiseversicherung: Wer eine Reiserücktrittversicherung bei einem Online-Reiseportal abschließt, muss über alle anfallenden Kosten transparent informiert werden. Wenn sich eine Reiseversicherung nach Abschluss automatisch um ein Jahr verlängert, so kann der Kunde in Widerspruch gehen, wenn dies nicht bereits bei der Buchung ersichtlich war.
Auf vielen Online-Portalen können Interessierte nicht nur einen Flug buchen oder eine Reise, sondern erhalten zusätzlich eine Reiserücktrittversicherung. Doch viele Policen laufen weiter, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Das ist heimtückisch, gehen die Online-Kunden doch in der Regel davon aus, dass die Reiserücktrittversicherung nur für ...
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