Rente – In Rente mit 63 Jahren?

Früher in Rente gehen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen? Viele Menschen träumen davon. Zumindest für einige Menschen eröffnete der Gesetzgeber aber tatsächlich diesen Weg. Denn das „RV-Leistungsverbesserungsgesetz“ machte einen früheren Bezug der Altersrente für „besonders langjährig Versicherte“ ab dem 01.07.2014 möglich: Die so genannte „Rente ab 63“. Seitdem gilt: Wer eine Mindestversicherungszeit für Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung von 45 Jahren erfüllt, kann früher in Rente gehen, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen. ...

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Rente – In Rente mit 63 Jahren?

Früher in Rente gehen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen? Viele Menschen träumen davon. Zumindest für einige Menschen eröffnete der Gesetzgeber aber tatsächlich diesen Weg. Denn das „RV-Leistungsverbesserungsgesetz“ machte einen früheren Bezug der Altersrente für „besonders langjährig Versicherte“ ab dem 01.07.2014 möglich: Die so genannte „Rente ab 63“. Seitdem gilt: Wer eine Mindestversicherungszeit für Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung von 45 Jahren erfüllt, kann früher in Rente gehen, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen. ...

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Altersbezüge – Rente mit 63 – Antrag nicht vergessen!

Seit dem 01. Juli 2014 können Arbeitnehmer und freiwillig gesetzlich Versicherte mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie mindestens 45 Beitragsjahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Doch anders als bei der Mütterrente müssen Senioren selbst aktiv werden, um von der abschlagsfreien Rente zu profitieren!

Die abschlagsfreie Rente mit 63 wird nämlich nur gezahlt, wenn die betroffene Person einen Antrag beim Rentenversicherungs-Träger gestellt hat. Bei der Mütterrente ist dies hingegen anders: Sie wird in der Regel automatisch berechnet und auf das Konto überwiesen. ...

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