Urteil – Riester-Rente: Negativzins verboten!

Riester-Renten sollen der Vermögensbildung dienen: staatlich gefördert. In einem Rechtsstreit hat das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) nun intransparente Klauseln gekippt, die den Kunden benachteilige. Sie seien intransparent und würden rein theoretisch negative Zinsen erlauben. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht (AZ: 4 U 184718).

Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass bei staatlich geförderten Riester-Produkten mindestens die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen erhalten bleiben müssen. Schließlich soll die private Altersvorsorge Vorsorgelücken bei der gesetzlichen Rente infolge des sinkenden Rentenniveaus ausgleichen: gefördert mit jährlichen Steuermitteln in ...

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Riester-Rente: Fehler bei Zulagenstelle

Das es bei der Riester-Förderung auch zu Problemen kommen kann, zeigt ein aktueller Vorgang bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Aufgrund einer Panne wurden Zulagen für Sparer zu Unrecht zurückgebucht. Betroffen sind ungefähr 22.000 Personen. Ein Grund, die Riester-Unterlagen regelmäßig im Blick zu behalten – und auch mal einen Fachmann draufschauen zu lassen.

Panne bei der Rentenversicherung! Aufgrund eines technischen Fehlers haben Rentenversicherungs-Träger zu spät an die zuständige Stelle gemeldet, dass Personen Anspruch auf eine Riester-Förderung haben. Und prompt wurden die Zulagen für 2017 zurückgebucht. ...

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Versicherungstipp – Riester-Vertrag wiederbeleben!

Riester-Verträge lassen sich problemlos beitragsfrei stellen, wenn man Probleme hat die Prämien zu bedienen, hat das einige Vorteile. Dabei sollte man aber darauf achten, wie sich der Vertrag mit dem Garantiezins bzw. Höchstrechnungszins verhält.

Wer seine Riester-Beiträge nicht bedienen kann oder mit seinem Vertrag hadert, der muss seine staatlich geförderte Altersvorsorge nicht gleich kündigen. Stattdessen empfiehlt es sich, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Dann nämlich kann man mit den Beitragszahlungen pausieren, aber Steuervorteile und Zulagen bleiben erhalten. Das geht recht unkompliziert über einen Antrag beim Versicherer. ...

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Urteil – Privatinsolvenz: Riester-Sparer müssen nicht um Rente bangen!

Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) stärkt die Rechte von Riester-Kunden. Demnach verlieren sie ihre private Altersvorsorge auch dann nicht, wenn sie in einer Privatinsolvenz stecken. Das hat der BGH am 16. November entschieden.

Überschuldete Riester-Sparer müssen keine Sorge haben, dass ihnen die private Altersvorsorge weggenommen wird, wenn sie in die Insolvenz schlittern. Darauf hat mit einem Grundsatzurteil der Bundesgerichtshof bestanden. ...

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Private Altersvorsorge – Gesetzentwurf verspricht attraktivere Riester-Rente

Die Bundesregierung hat ein Reformgesetz auf den Weg gebracht, mit dem die private und betriebliche Altersvorsorge gestärkt werden soll. Denn sie betrachtet beide Bausteine als enorm wichtig, wenn sich Bundesbürger vor Altersarmut schützen wollen. Dabei sind auch Änderungen bei der Riester-Rente geplant.

Welche Veränderungen sind aber geplant? Positiv für Riester-Sparer: Sie sollen zukünftig eine höhere Förderung erhalten. Erstmals seit 15 Jahren soll die staatliche Grundzulage für die Riester-Rente angehoben werden: von derzeit 154 auf dann 175 Euro im Jahr. ...

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Private Altersvorsorge – Gesetzentwurf verspricht attraktivere Riester-Rente

Die Bundesregierung hat ein Reformgesetz auf den Weg gebracht, mit dem die private und betriebliche Altersvorsorge gestärkt werden soll. Denn sie betrachtet beide Bausteine als enorm wichtig, wenn sich Bundesbürger vor Altersarmut schützen wollen. Dabei sind auch Änderungen bei der Riester-Rente geplant.

Welche Veränderungen sind aber geplant? Positiv für Riester-Sparer: Sie sollen zukünftig eine höhere Förderung erhalten. Erstmals seit 15 Jahren soll die staatliche Grundzulage für die Riester-Rente angehoben werden: von derzeit 154 auf dann 175 Euro im Jahr. ...

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Riester-Rente – DRV-Chefin verteidigt staatlich geförderte Altersvorsorge

Die Riester-Rente kann sich lohnen: Das sagt nicht irgendwer, sondern die neue Chefin der Deutschen Rentenversicherung. Doch damit sich die staatlich geförderte Altersvorsorge tatsächlich lohnt, gilt es auf Details zu achten.

Seit Januar 2017 hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) eine neue Chefin. Nachdem der bisherige DRV-Chef Axel Reimann ausgeschieden ist, leitet jetzt die 52jährige Diplom-Volkswirtin Gundula Roßbach die Geschicke von Deutschlands Rentenkasse. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung hat Roßbach nun die Riester-Rente gegen Kritiker verteidigt. ...

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Riester-Rente – DRV-Chefin verteidigt staatlich geförderte Altersvorsorge

Die Riester-Rente kann sich lohnen: Das sagt nicht irgendwer, sondern die neue Chefin der Deutschen Rentenversicherung. Doch damit sich die staatlich geförderte Altersvorsorge tatsächlich lohnt, gilt es auf Details zu achten.

Seit Januar 2017 hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) eine neue Chefin. Nachdem der bisherige DRV-Chef Axel Reimann ausgeschieden ist, leitet jetzt die 52jährige Diplom-Volkswirtin Gundula Roßbach die Geschicke von Deutschlands Rentenkasse. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung hat Roßbach nun die Riester-Rente gegen Kritiker verteidigt. ...

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staatliche Förderung – Keine Riester-Zulagen verschenken!

Riester-Sparer, die für 2014 noch keine Zulagen beim Versicherer beantragt haben, müssen nun tätig werden. Noch bis zum 31. Dezember 2016 können die Zulagen beantragt werden – danach sind sie verloren.

Die Riester-Rente lohnt sich vor allem, wenn Altersvorsorge-Sparer auch die Zulagen nutzen, welche ihnen laut Gesetz zustehen. Wer darauf verzichtet, verschenkt bares Geld. Hier gilt die Faustregel: Die Riester-Zulagen eines Jahres müssen bis spätestens zum Ende des übernächsten Kalenderjahres bei der Zulagenstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragt werden. Das heißt im Klartext: wer seine Zulagen für das Jahr 2014 noch nicht beantragt hat, muss bis zum 31. Dezember aktiv ...

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