Urteil – Riester-Rente: Negativzins verboten!
Riester-Renten sollen der Vermögensbildung dienen: staatlich gefördert. In einem Rechtsstreit hat das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) nun intransparente Klauseln gekippt, die den Kunden benachteilige. Sie seien intransparent und würden rein theoretisch negative Zinsen erlauben. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht (AZ: 4 U 184718).
Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass bei staatlich geförderten Riester-Produkten mindestens die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen erhalten bleiben müssen. Schließlich soll die private Altersvorsorge Vorsorgelücken bei der gesetzlichen Rente infolge des sinkenden Rentenniveaus ausgleichen: gefördert mit jährlichen Steuermitteln in ...
Weiterlesen