Elementarschaden: Wann ein Rückstau vorliegt – und wann nicht
Wie wichtig gute Beratung zu Versicherungsbedingungen und Klauseln ist, zeigt ein Urteil des Kammergerichts Berlin zur Wohngebäudeversicherung. Musste doch das Gericht darüber befinden, ob die durch Unwetter verursachte Überschwemmung einer Frau von der Rückstau-Klausel ihrer Versicherung gedeckt ist. Die Vertragsunterlagen der Wohngebäudeversicherung definieren in der Regel sehr genau, für welche Elementarschäden die Versicherungsunternehmen einstehen müssen und unter welchen Bedingungen.
Oft sind Versicherungskunden mit den Vertragsbedingungen wenig vertraut, weswegen sie nicht wissen, welcher Schaden durch die Versicherung wirklich abgedeckt ist. Das musste auch eine Kundin erfahren, die ...
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