Schadenregulierung – Der Ombudsmann schlichtet bei Versicherungsstreit
Ärger mit der Versicherung? In diesem Fall können sich Kunden an den Ombudsmann der Versicherungen wenden. Dieser versucht, zwischen beiden Streitparteien zu schlichten – und wer will, kann danach immer noch vor Gericht ziehen.
Leider kommt es immer mal wieder vor, dass Versicherungen die Regulierung eines Schadens zu Unrecht verweigern. Sei es der Fernseher, der bei einem Blitzeinschlag kaputt ging, eine Gesundheitsleistung in der PKV, die nicht als medizinisch notwendig erachtet wurde etc. – manchmal müssen Versicherungsnehmer erst selbst tätig werden, bis die Gesellschaft leistet. ...
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